„Diffamierer“, „Möchtegern-Star“ und „Herzensfaschist“
Auch wenn die „Krone“ zurzeit einen erbitterten Feldzug gegen die FPÖ führt – wir werden uns auf dieses Niveau nicht herablassen. Und so scheint es erwähnenswert, dass Michael Jeannee einen Sieg – wenn auch nur einen Etappensieg – gegen „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk errungen hat.
Klenk hatte die „Krone“ in einer Privatklage auf – in Summe – 100.000 Euro geklagt, nachdem Jeannee ihn im September in einer „Post“ – wenn auch leicht untergriffig – mit Peter Pilz verglichen hatte. Er hatte ihn einen „Getriebenen, einen Selbstverliebten, einen Diffamierer, einen Möchtegern-Star“ genannt und den Unterschied zwischen dem „Falter“-Chefredakteur und Pilz ausschließlich darin gesehen, dass gegen Klenk „nie wegen sexueller Belästigung ermittelt worden ist. Gratuliere.“
Das Gericht sah keinen Wertungsexzess, zumal die Briefform und die allgemeine Bekanntheit Michael Jeannees dem Leser bekannt sind, und seine Texte aus dieser Bekanntheit heraus klar als „kritische Werturteile“ erkennbar waren. Ist auch verständlich, schließlich leben Boulevard-Briefe von der Zuspitzung und der Provokation.
Klenk kritisierte den Entscheid als „Legitimierung des Hasses.“ Ein harter Vorwurf gegen den Rechtsstaat. Er reichte unmittelbar Beschwerde gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Wien ein und meinte: „Das judizieren wir aus.“ Auch der ach so objektive Fernseh-Moderator Armin Wolf bekundete im Rahmen seiner Twitter-Freundschaft unmittelbar Solidarität mit dem linken Journalisten Klenk und meinte: „Kann das bitte eine Instanz überprüfen?“
Kleines Detail am Rande: „Falter“-Herausgeber Armin Thurnher nennt Jeannee in seiner jüngsten Kolumne einen „Herzensfaschist“ und einen „Verehrer südamerikanischer Killergeneräle“. Die Kolumne ist allerdings kein Brief und tatsächlich tatsachenwidrig. Vielleicht sollte diesmal Michael Jeannee die Gerichte bemühen, um zu überprüfen, ob hier nicht tatsächlich ein Wertungsexzess ohne Tatsachensubstrat vorliegt…
[Autor: A.L. Bild: www.wikipedia.org/Manfred Werner (Tsui) Lizenz: CC BY-SA 4.0]