Nach Abschiebungsdebatte um Tina: Georgien sieht „Reintegration“ als Priorität

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Georgien hat seinen Willen zur Aufnahme zurückgeschobener Bürger unterstrichen. „Reintegration“ sei eine „Priorität der georgischen Regierung“.

Das erklärte der Leiter der georgischen Flüchtlingsabteilung im Sozialministerium, Dawit Kaikazischwili, auf Anfrage der APA. Außerdem gebe es in Schulen Bildungsprogramme, „die für Nicht-Georgischsprechende maßgeschneidert sind“, sagte er in Anspielung auf die 12-jährige Wiener Gymnasiastin Tina.

Außerdem werde man alle Vorteile des allgemeinen Gesundheitssystems Rückkehrern zukommen lassen. So wie alle georgischen Bürger seien sie auch zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe berechtigt, wenn diese von Nöten ist.

„Die Reintegration von zurückgewiesenen Migranten ist eine der Prioritäten der georgischen Regierung, zumal es sich um eine wesentliche Richtlinie des EU-Assoziierungsvertrags mit Georgien sowie der staatlichen Migrationsstrategie handelt“, betonte der Sprecher in seiner Stellungnahme.

Die Debatte um die georgische Familie in Österreich führte zu der Anfrage der APA. Die Abschiebungsdebatte um die in den Medien hochgejubelte Tina und ihre Familie, wurden für Antifa und Mainstream-Linke, wie Grüne, NEOS und SPÖ zu einer „menschenrechtsverachtenden Gräueltat“ aufgebauscht.

Dabei ist der Rechtsfall eindeutig: Das Asylrecht wurde des Öfteren von den Eltern missbraucht. Zumal bestand überhaupt kein Grund für einen solchen Antrag. Georgien zählt zu den Herkunftsländern mit den niedrigsten Asylanerkennungsquoten in der Europäischen Union. Und das zu Recht: Es besteht keinerlei Gefahr für Einwohner der ehemaligen Sowjetrepublik.

Die Mutter von Tina reiste erstmals im Jahr 2006 legal nach Österreich ein, stellte 2009 einen Asylantrag mit der 2008 in Österreich geborenen Tochter. Nach rechtskräftiger negativer Entscheidung reiste sie samt Kind im Jahr 2012 „freiwillig“ wieder aus.

2014 kam die Familie erneut nach Österreich und stellte wieder einen Asylantrag. Nach rechtskräftigen negativen Entscheiden, folgten seither mehrfach Asylfolgeanträge, die ebenfalls alle abgelehnt wurden. Ein Jahr darauf wurde die zweite Tochter in Österreich geboren und so versuchte man es wieder.

Insgesamt verweilte die Familie vier Jahre illegal in Österreich. Sechs Abschiebungsversuche konnten angeblich „aus verschieden Gründen nicht geltend gemacht werden“, wie es in einer Aussendung der Behörde für Asyl und Fremdenwesens hieß. Doch weil die Mühlen des Staates so langsam mahlen, werden aus so einfachen Fällen tatsächliche Tragödien: Dass „Tina“ sicherlich integriert und als Teil der Gesellschaft aufgewachsen ist, ist wohl unbestritten. Doch aus zwei Mal Unrecht wird, nun mal trotzdem nicht Recht. Außerdem gilt, dass Gesetz, Gesetz ist und von allen in Österreich lebenden Menschen eingehalten werden muss.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia Lizenz: -]

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