Politischer Islam: Probleme mit Verbotsgesetzen

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Der Linzer Strafrechtler Alois Birklbauer im „Journal um 8“ von Ö1

Zahlreiche Rechtsexperten äußern Kritik an den Plänen der türkis-grünen Bundesregierung, islamistische Gefährder in Präventivhaft zu nehmen und an anderen beabsichtigen Maßnahmen zur Bekämpfung des politischen Islam in Österreich. So wurde in der Ö1-Sendung „Journal um 8“ am 12. November der Linzer Strafrechtler Alois Birklbauer, der dem linken Internetlexikon Wikipedia zufolge SPÖ-Mitglied ist, interviewt.

Auf die Frage des Moderators, ob das Verbot des politischen Islam so zu verstehen ist wie die Regelung nach dem NS-Verbotsgesetz, antwortete Birklbauer: „Wir haben ein großes Problem mit dem NS-Verbotsgesetz, weil es begrenzt ist vom Gesinnungsstrafrecht. Es ist nur deswegen haltbar, weil es im Verfassungsrang steht. Es ist von großer Unbestimmtheit oft problematisch ist. Beim politischen Islam hieße es in die gleiche große Unbestimmtheit zu gehen, das heißt ein Gesinnungsstrafrecht zu schaffen, das letztlich nicht vollziehbar ist“.

Das Anti-Terror Packet wird vorläufig nicht in Gesetzesform zu gießen sein. Eine Art Erweiterung des Verbotsgesetzes durch ein Verbot des politischen Islam steht also auch noch in den Sternen, und könnte aller Voraussicht nach nur im Verfassungsrang erfolgen.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/بدر الإسلام Lizenz: CC BY-SA 2.5]

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