Sollen politische Dummheiten Fall für die Strafjustiz werden?

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Neos haben Problem mit Einstellung der Ermittlungen gegen Strache und Gudenus

Nun hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen wegen Vorteilsannahme gegen die ehemaligen FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus eingestellt. Die WKStA begründet ihre Entscheidung damit, dass Strache und Gudenus bei der illegalen Aufzeichnung des Ibiza-Videos im Juli 2017 noch nicht entsprechenden politischen Ämtern waren, um gegebene Versprechen einzulösen.

Dass die Ermittlungen gegen Strache und Gudenus teilweise eingestellt wurden, gefällt vielen nicht. Allen voran dem eigentlich per Gesetz zur Unabhängigkeit verpflichteten ORF, der wieder einmal mit einer parteiischen Berichterstattung auffällt. Und die Neos, die vom Austro-Oligarchen Hans Peter Haselsteiner großzügig gesponserte Partei, wollen nun eine vermeintliche Gesetzeslücke schließen. „Denn es kann nicht sein, dass es nicht strafbar ist, wenn ein hochrangiger Politiker sagt: ,Gib mir Geld, damit ich euch dann, sobald ich Regierungsmitglied bin, Aufträge zuschanze‘“, schreibt der Neos Abgeordnete Nikolaus Scherak in einer Aussendung.

Ob eine Gesetzesänderung, also eine Ausweitung der Strafbarkeit, notwendig und vor allem sinnvoll ist, muss bezweifelt werden. Insbesondere stellt sich die Frage, ob politische Dummheiten oder moralisch verwerfliche Verhaltensweisen ein Fall für die Strafjustiz sind.

[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Hubertl Lizenz: CC BY-SA 4.0]

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