Über eine Wortspende des sonderbaren Herrn Karas

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Vincent VAN DOORNICK Lizenz: CC BY 3.0


Othmar Karas, die Stimme aus dem Jenseits

Am Donnerstag, dem 24. November, titelt die Tageszeitung „Die Presse“ auf Seite 8 ihrer Druckausgabe: Interner ÖVP-Streit über Migration. Gemeint ist wohl ÖVP-interner Streit …, na ja, deutsche Sprache, schwere Sprache.

Nun, worum geht es denn bei diesem Streit? Thema ist die vom türkisen Klubchef August „Gust“ Wöginger angestoßene Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch die von Innenminister Gerhard Karner geäußerte Absicht, Österreich möge der geplanten Erweiterung des Schengen-Raums durch Einbeziehung der EU-Mitglieder Kroatien, Rumänien und Bulgarien durch ein Veto einen Riegel vorschieben.

Gegen derartige Gedankenspiele bäumt sich – und darin besteht der von der „Presse“ herbeigeschriebene ÖVP-interne Streit – ein längst Vergessener, ein praktisch Totgeglaubter in Gestalt eines österreichischen Abgeordneten im EU-Parlament auf – Othmar Karas. Der wegen seiner einschläfernden Stimme gefürchtete Mann ist zwar innerhalb der ÖVP-Fraktion im Europäischen Parlament isoliert, darf dafür aber als einer von zwei Dutzend Vizepräsidenten fungieren. Infolge eines Gnadenaktes der linken Fraktionen. Was sich auf seinem Gehaltszettel recht positiv auswirkt.

Karas also ist ob der Ansichten Wögingers und Karners fassungslos sowie äußerst verwundert; die Vermischung der EMRK mit der Asylfrage sei, so der sichtlich aus der Zeit gefallene Waldheim-Schwiegersohn, unsäglich.

Folge: Kein Mensch nimmt zu der Wortspende Stellung, man lässt das Polit-Fossil einfach ins Leere laufen. Der Grund: Bei der nächsten EU-Parlamentswahl 2024 wird sein Name auf keiner Kandidatenliste aufscheinen.

Während Politiker wie Karas offenbar frei nach Torbergs Tante Jolesch (Mörder, Räuber, Kindsverderber …) auch derartige Typen ohne Bedenken anlocken wollen, überrascht den politischen Beobachter ein Umstand, nämlich: Weswegen beruft sich unsere Heimat angesichts überfüllter Asylanten-Unterkünfte sowie ausufernder Kriminalität nicht auf uralte Rechtsgrundsätze? Wie zum Beipiel ultra posse nemo obligatur (dt. Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet) oder impossibilium nulla est obligatio (dt. Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit). Vereinfacht ausgedrückt: Unmögliches kann von niemandem verlangt werden.

Auf der Basis solcher Grundsätze kann dem Asylschmäh Zehntausender junger Männer ein rasches Ende bereitet werden – man versperrt derartigen Personen durch unmittelbare Zwangsgewalt den Zugang zum Hoheitsgebiet unserer Republik. Sollten sich weltfremde Talar-Träger (EU-Gerichtshof in Luxemburg, Menschenrechtstribunal in Straßburg) dieser Sicht nicht anschließen können, dann sei das deren Problem.

Weil im Gegensatz zu Polen und Ungarn allfällige gerichtliche Beugestrafen oder gar eine Sperre von EU-Geldern von Österreich als Nettozahler locker mit einer Gegenmaßnahme beantwortet werden kann. Mit einer entsprechenden Kürzung unseres EU-Beitrags. So schauen wir aus, meine Herren in Brüssel und Straßburg!

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