Van der Bellen hoch über Österreich

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Christian Michelides Lizenz: CC BY-SA 4.0


Entdeckt der Hofburgbewohner eine späte Leidenschaft fürs Fliegen?

Ein Leser der lachsroten Tageszeitung, der Mann schreibt sich „Thommy Tiefflieger“, formuliert am Montag, dem 22. August, im „Standard-Forum“ (Tipp- sowie Interpunktionsfehler korrigiert):

Sollte nicht unerwähnt bleiben. ULHBP wurde mit dem BH-Hubschrauber auf das Kaunergrat in Tirol geflogen. Ob schon beim Aussteigen aus dem Heli oder später, das ist nicht bekannt, hat er sich verletzt.
Und wurde wieder mit dem BH-Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Der Leser „ich einfach unverbesserlich“ ergänzt:

Würde mich nicht wundern, wenn er auf Staatskosten zum Foto machen für den Wahlkampf auf einen Berg fliegt, um agil und fit zu wirken … Wäre echt witzig, wenn er dann beim 100m Marsch am Hintern landet. Keine Ahnung, ob das stimmt, aber mich würde es nicht wundern.

Da im „Standard“-Beitrag mit dem Titel „Ausgerutscht. Van der Bellen muss nach Wanderunfall pausieren. Der Präsident ist beim Wandern ausgerutscht und hat sich Abschürfungen und eine leichte Gehirnerschütterung zugezogen“ nur die kryptische Wortfolge … wurde von Begleiterin der Cobra in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht aufscheint, erhebt sich tatsächlich die Frage nach den näheren Umständen.

Falls Herr Van der Bellen tatsächlich einen Hubschrauber des Bundesheeres benutzt hat (und zwar nicht nur für den Flug ins Krankenhaus, sondern auch für die Anreise), so erhebt sich die Frage, wer dafür die Kosten trägt: Wir Steuerzahler? Die Grünen, deren Kandidat er angeblich gar nicht ist? Ein Großspender wie zum Beispiel Frau Tojner?

Jedenfalls gehört es nicht zu den Amtspflichten des im Artikel 60 der Bundesverfassung genannten Beamten, sich ohne sachlichen Grund ins Gebirge fliegen zu lassen.

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