Gericht bestätigt: Aussage, dass Van der Bellen während Corona-Zeit Verfassung mit Füßen getreten hat, ist zulässig

by John Tuscha

Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Die Grünen Lizenz: CC0


Bundespräsident verliert Strafprozess gegen kritischen Journalisten

Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist mit seinem Versuch gescheitert, einen kritischen Journalisten mittels eines Gerichtsverfahrens mundtot zu machen. Das parteiisch agierende Staatsoberhaupt hatte Florian Machl, Herausgeber des „Report24“ wegen des Straftatbestands der üblen Nachrede geklagt. Machl hatte geschrieben, Van der Bellen hätte während der Corona-Pandemie „die Verfassung mit Füßen getreten“ und „die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“.

Im Mai blitzte Van der Bellen beim Landesgericht Linz ab, und nun erteilte ihm auch das Oberlandesgericht Linz eine Abfuhr. Das Berufungsgericht bestätigte den Freispruch Machls durch das Erstgericht, das damals zu dem Schluss kam, dass Machls Wertung zulässig sei und keine Diffamierung darstelle. Machl bezeichnete die Bestätigung des erstinstanzlichen Freispruchs als „klaren Sieg für die Meinungsfreiheit“.

Die FPÖ, die das juristische Vorgehen des Bundespräsidenten gegen den kritischen Journalisten stets kritisiert hatte, zeigt sich zufrieden über den Ausgangs  des Verfahrens: „Es ist somit gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt“, erklärte die freiheitliche Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin Susanne Fürst.

Fürst und FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordern außerdem vom Bundespräsidenten, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen. „Florian Machl sind für seine Verteidigung erhebliche Kosten entstanden. Selbst ein Minimum an Anstand würde es gebieten, ihm diese Kosten zu ersetzen und ihn für diese durch und durch peinliche Aktion um Entschuldigung zu bitten.“

Bei Strafprozessen wird bei Freisprüchen nur ein vergleichsweise geringer Teil der entstandenen Kosten ersetzt, was eine weitere Belastung für Machl darstellt. Van der Bellen trägt hingegen kein Kostenrisiko. Die Kosten seines verlorenen Prozesses tragen die Steuerzahler. 

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