Van der Bellen: Zeit, das Amt niederzulegen

by John Tuscha

Autor: E.K.-L. Bilder: Wikipedia/Amrei-Marie Lizenz: CC BY-SA 4.0


Erneuter Ausrutscher bei den Bregenzer Festspielen

Am 20. Juli ist in der Hofburg-loyalen Tageszeitung Der Standard zu lesen: „Der Bundespräsident hat bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele ein düsteres Bild der Situation gezeichnet und das mit einer ernsten Rüge der Parteien verknüpft.“

Die Leute vom Standard reden stets vom „Haltungsjournalismus“. Freilich kann man sich auch einer stark gebeugten Haltung – normale Menschen sprechen da vom Buckeln – befleißigen. Frage: Können einem, derart nach vorne gebückt, da schon Vokabeln wie „Rüge“ oder „Schelte“ in den Sinn kommen?

Nun, einmal mehr sei den regimetreuen Schreibern der lachsfarbenen Gazette ins Stammbuch geschrieben: Aufgabe der Medien in einem demokratischen Rechtsstaat ist neben ausgewogener Information über das Geschehen auch und vor allem die kritische Begleitung des Tuns der Mächtigen. Und da hat Der Standard noch viel zu lernen. So auch im gegebenen Fall, denn:

Zu den Aufgaben des in Artikel 60 des B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) genannten Amtsträgers gehört es mitnichten, irgendjemanden eine „Rüge“ zu erteilen, da von „moralischer Autorität“ oder ähnlichem nichts im B-VG steht. Moralische Autorität kann man sich höchstens durch untadeliges persönliches Verhalten erwerben, was aber im Fall eines ehemaligen KPÖ-Wählers wie Herrn Van der Bellen auszuschließen ist. Mit einer Stimme für die Kommunisten – mitten im Kalten Krieg – hat der eingebürgerte Herr Van der Bellen seinem Willen Ausdruck verliehen, unsere Heimat möge sich dem sogenannten Friedenslager der Sowjetunion anschließen, einfacher gesagt: seiner Meinung nach sollte Österreich eine KP-Diktatur unter der Oberaufsicht des Kremls werden. Jenseits des Eisernen Vorhangs. Und bei einer Einparteienherrschaft hätte folglich auch keine Gefahr einer „Spaltung der Gesellschaft“ bestanden, wie sie der Hofburg-Mann mit durchgeistigtem Antlitz fortwährend heraufbeschwört.

Wenn der Hofburg-Mann, der auf unsere Steuerkosten nach Bregenz fährt, dafür Taggeld und den Ersatz der Nächtigungskosten einstreift, und dann bei der Eröffnung der Festspiele das zahlende Publikum mit seinen privaten Darbietungen belästigt, sollte er nachdenken, ob er für dieses hochbezahlte Amt geeignet ist.

Naheliegend wäre es, seine Funktion freiwillig zurückzulegen, da er offenbar nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Grenzen seines Amtes zu respektieren. Wie schrieb Cicero im antiken Rom: Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? Auf gut Deutsch: Wie lange, Catilina, willst Du unsere Geduld noch missbrauchen?

Eines freilich gilt bei der Inanspruchnahme der verfassungsmäßig gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit zu beachten: Hierzulande gibt es das Delikt der Majestätsbeleidigung. Aber Gott sei Dank ist Herr Van der Bellen – wegen seiner Volkstümlichkeit immer von ein paar Geheimpolizisten umgeben – beim Versuch, einen kritischen Journalisten gerichtlich zu belangen, gehörig auf die Nase gefallen. In Österreich funktioniert die Gerichtsbarkeit und da sind ganz grundsätzlich Versuche, sich nach dem vermeintlichen Motto „princeps legibus solutus“ eine Extrawurscht braten zu wollen, zum Scheitern verurteilt.

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