Weltschwimmverband begrenzt Teilnahme von Transgender-Athletinnen

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Autor: B.T. Bild: Isiwal/Wikimedia Commons/CC BY-SA 4.0


Geschlechtsumwandlung muss vor zwölftem Geburtstag abgeschlossen sein

Bei Frauen-Schwimmwettkämpfen wurden zuletzt wiederholt Klagen von weiblichen Athleten wegen der Teilnahme von Transpersonen, die biologisch Männer sind, laut. Denn aufgrund ihres biologischen Geschlechts haben diese Männer, die mittels Operationen oder Hormoneinnahmen zu Frauen wurden, deutlich bessere Siegeschancen, weil sie mehr Muskelmasse haben als Frauen.

Der Weltschwimmverband FINA sah sich deshalb zum Einschreiten veranlasst. Auf einem außerordentlichen Kongress am Rande der Schwimm-WM in Budapest wurde mit der deutlichen Mehrheit von 71,5 Prozent beschlossen, dass Transgender nur mehr dann an Frauen-Schwimmwettbewerben teilnehmen dürfen, wenn die Geschlechtsumwandlung vor dem zwölften Geburtstag der Athletin abgeschlossen wurde.

Konkret heißt es in der neuen Richtlinie des Weltschwimmverbandes, Transgender-Frauen können an von der FINA sanktionierten Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie „zur Zufriedenheit der FINA nachweisen können, dass sie keinen Teil der männlichen Pubertät über das Tanner-Stadium 2 hinaus oder vor dem Alter von zwölf Jahren erlebt haben, je nachdem, was später eintritt“.

Die FINA-Entscheidung stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung. Insbesondere sogenannte LGBTIQ-Gruppen üben Kritik und behaupten, die Politik des Weltschwimmverbandes würde Transgender-Athleten schaden, sei „diskriminierend“ und „unwissenschaftlich“.

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