Corona-Verharmlosung – andere Meinungen müssen weiter gelten

by admin2

Es gibt einen funktionierenden Rechtsstaat. Dieser reagiert etwa im Zuge der Corona-Pandemie mit entsprechenden Maßnahmen, wie etwa Ausgangsbeschränkungen, Gastronomieschließungen oder Schulschließungen. Maßnahmen, die von den Bürgern zu akzeptieren und natürlich auch entsprechend umzusetzen sind.

Dass dabei diese Seuche eine hochkomplexe Frage ist, erscheint auch klar, dass die Verantwortung, die die Politik dabei wahrnehmen muss, ein schwere ist, ebenso. Kaum einer möchte in der Haut eines Bundeskanzler oder Gesundheitsministers stecken, der solche Entscheidungen zu treffen hat.

Dass bei aller Komplexität und oftmals auch wissenschaftlicher Unklarheit bei dieser Seuche dann auch verschiedene Meinungen dazu auftauchen, erscheint mindestens ebenso klar. Und da tauchen dann die ersten Probleme auf. „Verharmlosende Meldungen über Corona“ sollen von einer Taskforce entsprechend an der Verbreitung gehindert werden (siehe dazu: Ebnet Coronavirus den Weg zur Zensur?)

Wenn also die nächsten Wochen, wahrscheinlich auch Monate, entsprechend fachliche Kritik an den Maßnahmen der Regierung geübt werden würde, darf man gespannt sein, inwieweit diese dann als „Corona-Verharmlosung“ gebrandmarkt werden wird und inwieweit man solche (alternativen) Botschaften noch über Medienkanäle verbreiten darf, und ob ÖVP und Grüne eine unselige Phalanx aus monarchistisch-austrofaschistischen Traditionen und Kryptokommunismus bilden. Denn der Grad zwischen Kritik an der machthabenden Politik,  an der Hysterie rund um Corona oder einer anderen, vielleicht auch „verharmlosenden“ Meinung über alternative Maßnahmen in Sachen Covid19-Seuche ist ein schmaler.

[Autor: W.M. Bild: Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen Lizenz: –]

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