Gericht urteilt gegen umstrittenen Verfassungsschutz-Präsidenten

Stephan Kramer hat gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen

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Autor: A.S. Bild: Wikipedia/Heinrich-Böll-Stiftung Lizenz: CC BY-SA 2.0


Der umstrittene Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat sich vom Verwaltungsgericht Weimar (Urt. v. 18. Dezember 2025, Az.: 8 K 1271/23 We) eine schallende Ohrfeige abgeholt. Kramer hatte im Vorfeld der Landtagswahl gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen, indem er eine inhaltliche Bewertung der Programmatik der AfD vornahm.

Die Äußerungen, die AfD biete keine politischen Alternativen und die AfD verfüge über keine ernstzunehmende Programmatik, seien unzulässig, da sie ohne verfassungsschutzrechtlichen Bezug erfolgten und eine unzulässige politische Einordnung darstellen. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Kramer-Amt, die Rechtswidrigkeit dieser Äußerung öffentlich bekanntzugeben.

Sascha Schlösser, der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion: „Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar steht fest, dass die Wahl in Thüringen durch den Inlandsgeheimdienst in Person des Präsidenten des Verfassungsschutzes unter grober Verfassungsverletzung rechtswidrig beeinflusst wurde. Ein Behördenleiter, der in dieser Weise Wahlkampf gegen die Opposition betreibt, ist untragbar. Wer das duldet oder gar deckt, ist politisch nicht minder verantwortlich. Stephan Kramer muss sofort aus dem Amt entfernt werden und mit ihm der politisch verantwortliche Innenminister Maier, der dieses verfassungswidrige Verhalten seit Jahren gewähren lässt.“

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