ÖVP lässt die autoritäre Maske der Zensur fallen
Steve Bannon, einer der Berater des ehemaligen US-Präsidenten Trump, erklärte, dass man die Cancel Culture möglichst in ihren absurdesten Vorstellungen in der Öffentlichkeit darstellen sollte. Derartiger Unfug richte sich von selbst und würde Unabhängige mit Hausverstand zu den Konservativen treiben.
Von Zeit zu Zeit muss man tatsächlich irrwitzige Auswüchse einfach 1:1 wiedergeben. So der Erlass aus dem Verteidigungsministerium, welcher der Feder des Stabschefs Generalmajor Rudolf Striedinger entsprungen ist.
„Unerbetene öffentliche Meinungsäußerungen von Ressortangehörigen“ sollen unterlassen werden. Diese Formulierung wurde wohl als zu überschießend erkannt und durch einen neuen Erlass ersetzt. Jedoch entspringen auch diese Formulierungen dem Geist der Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit:
„Jede Verletzung einer dienstlichen Norm wird einer rechtlichen Würdigung unterzogen.“
„Randständige Positionen.“
„Arbeit der Bundesregierung konterkarieren oder in Frage stellen.“
„Dienstrechtliche Ermahnungen.“
„Dienstrechtliche Maßnahmen.“
„Positionen des Ressorts ins Lächerliche ziehen.“
Natürlich unter dem Gesichtspunkt der strikten Trennung von privaten Meinungen und der dienstlichen Tätigkeit.
Dies stellt die nunmehr dritte Entgleisung aus dem Verteidigungsministerium unter Tanner dar. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: Wien ist nicht so rot, wie Niederösterreich schwarz. Und Tanner hat beim niederösterreichischen Bauernbund gelernt.
Nachdem Brigadier Gaiswinkler mundtot gemacht wurde und das Heeresgeschichtliche Museum einer Ent-militarisierung unterzogen werden soll, wird nun das Konzept einer demokratischen Armee, gebildet aus Bürgern in Uniform zu Grabe getragen.
Fortan sollen die Frauen und Männer in Uniform, welche die Sicherheit der Republik Österreich gewährleisten, als geistige Drohnen widerspruchslos sämtliche Machtphantasien des Virus-Regimes mittragen.
Denn einerseits haben Soldaten auch in Uniform ein Anrecht auf freie Meinungsäußerung. Und eine Trennung zwischen Privat und Dienstlich wird immer im Sinne des Klägers am Gerichtshof für Moral interpretiert werden. Siehe Striedinger…
[Autor: G.B. Bild: Lizenz: -]