Beide Parteien ziehen trotz wahrscheinlich gegenteiliger Eigeninteressen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Am heutigen Mittwochabend soll bei einer Geschäftsordnungssitzung der Antrag fixiert werden, wie NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper bestätigte.
Alle Fraktionen seien „herzlich eingeladen“ sich der Forderung anzuschließen. Notwendig ist die Unterstützung anderer Parteien aber nicht, denn die Anrufung des VfGH ist ein Minderheitsrecht. Dem U-Ausschuss liegt derzeit jede Menge geschwärztes Material vor. Deshalb fordere man aber auch alle Videos in der Rohfassung, wie Krisper erklärte. Schließlich sei es ebenso wichtig zu ermitteln wie die Ermittlungsbehörden mit den Aufzeichnungen umgegangen seien.
Dass das Ibiza Video ein politisches Attentat war, ist unbestritten. Ebenso ist es klar, dass Strache und Gudenus durch die Veröffentlichung gegenüber bisherigen Erkenntnissen eher profitieren, als zuzüglich diskreditiert zu werden.
Was aber nicht logisch scheint, ist warum die Haselsteiner-Partei und die selbst keineswegs unbescholtene SPÖ an den potenziellen gestreuten Gerüchten und Aussagen zu ihren kleinen, schmutzigen Geheimnissen, Interesse zeigen.
[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY-SA 3.0 at]