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Deutschland

“Pauschaler Dauerlockdown ist verfassungswidrig”

by admin2 12. Februar 202115. Februar 2021
12. Februar 202115. Februar 2021
“Pauschaler Dauerlockdown ist verfassungswidrig”

Ein Augsburger Jurist und andere Verfassungsrechtler äußeren sich über die Politik und das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung in Deutschland.

Die Maßnahmen der Bundesregierung bedeuten nicht nur für den renommierten Juristen Prof. Dr. Josef Franz Lindner erhebliche rechtliche Kompetenzüberschreitungen der Politik. In einem Beitrag für die Augsburger Allgemeine Zeitung äußerte er sich kritisch, nachdem bereits auch anderen Juristen sich über fehlende politische Debattenausgelassen hatten. Diese seien “Vorbedingung für einen deliberativen Diskurs in einer demokratisch verfassten Gesellschaft”.

“Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz von Gesundheit und Leben. Der Staat muss und kann indes nicht jeden Einzelnen vor Krankheit und Tod schützen; sonst müsste er Autofahren, Risikosportarten, Hochprozentiges und Tabakwaren verbieten sowie regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen anordnen. Der freiheitliche Rechtsstaat geht davon aus, dass der Einzelne sich selbst schützt und für seine eigene Gesundheit sorgt. Erst wenn das nicht oder nur unzureichend möglich ist, ist der Staat zu Schutz und Unterstützung verpflichtet.” erklärte Lindner, in seinem Beitrag und berief sich dabei auch auf das Grundgesetz. Demzufolge gelte es abzuwägen was für die Gesellschaft recht und wichtig sei. Die Gesundheit des Einzelnen steht nicht über Allem.

Weiters erklärte der Jurist, dass die kaum wirksamen Maßnahmen bei dazu gegenübergestellten maximalem Freiheitseingriffen unverhältnismäßig seien. Ebenso sei die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu beachten, wenn man Schulen und Kitas monatelang schließt. Ebenso kritisierte Lindner, dass die wirtschaftliche und soziale Stabilität des Landes in den Entscheidungsprozess einzubeziehen ist. Die Politik zeige allerdings nur „wenig Sensibilität“.

Frau Merkel und ihre Regierung müssen prüfen, welche Gefahrenabwehr- und Vorsorgemaßnahmen angemessen, im Verhältnis zur aktuellen Gefahrenlage seien. Diese Fragen sind  rechtlich und interdisziplinär zu beantworten. Dementsprechend „dürfen sie nicht ausschließlich Virologen, Medizinern, Epidemiologen und Naturwissenschaftlern überlassen werden.”

„Gleiche Unfreiheit für alle dauerhaft ist kein verfassungsrechtlich zulässiges Krisenmantra. ‘So viel Freiheit wie möglich und vertretbar’ lautet die Forderung des Grundgesetzes.“ So Lindner zu Ende seines Artikels, der vollinhaltlich auch für Österreich und seine Verfassung übernommen werden sollte.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Olaf Kosinsky Lizenz:CC BY-SA 3.0 de]

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