Schweizer Pensionisten erhalten ab 2026 eine Sonderzahlung

by John Tuscha

Autor: E.K.-L. Bild: flickr/radic Lizenz: CC BY-SA 2.0 DEED


Ergebnis der Volksabstimmung am 3. März 2024

Österreichs Ruheständler sind es seit Jahrzehnten gewohnt, nicht bloß Monat für Monat ihre Pension zu kriegen, sondern zweimal im Jahr zusätzlich eine Sonderzahlung im Ausmaß von je einer Monatspension. Ähnliches gilt für Arbeiter und Angestellte, die sich eines Urlaubs- und eines Weihnachtsgeldes erfreuen, Beamte erhalten jeden dritten Monat eine halbe Sonderzahlung.

In der Schweiz haben die meisten unselbständig Erwerbstätigen Anspruch auf einen dreizehnten Gehalt im Jahr. Ab 2026 gilt das auch für die Pensionisten, denn in einer Volksabstimmung am 3. März haben sich die Bürger dafür ausgesprochen. Wenig überraschend, da über ein Drittel der Urnengänger im Rentenalter ist und fast zwei Drittel älter als 50 Jahre.

Im helvetischen Amtsdeutsch heißt das „13. AHV-Rente“, weil bei unserem westlichen Nachbarn Personen im Ruhestand nicht Pensionisten, sondern Rentner heißen (dasselbe gilt für Deutschland). Und die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) ist das eidgenössische Gegenstück zu unserer ASVG-Pensionsversicherung. Für die obligatorischeUnfallversicherung von Erwerbstätigen haben die Schweizer ein separates Gesetz. Um dieKrankenversicherung muss sich jeder, auch der Rentner, selbst kümmern.

Während man hierzulande von der ASVG-Pension (allenfalls mit Ausgleichszulage) mehr oder weniger gut leben kann (dritthöchste Nettoersatzrate aller EU-Länder: die Höhe der Nettopension macht beiläufig drei Viertel des letzten Netto-Erwerbseinkommens aus; in Deutschland hingegen nur knapp unter 40 %), ist das in der Schweiz etwas anders: Man kriegt in der Regel viel weniger Geld als AHV-Rente, sobald man in den Ruhestand tritt, die Nettoersatzrate ist gering. Dafür gibt es eine gut ausgebaute zweite Säule von Betriebspensionen und eine dritte Säule in Gestalt einer freiwilligen individuellen Altersvorsorge.

Ab 2026, wenn erstmals eine AVH-Sonderzahlung ausbezahlt wird, beträgt die monatliche Höchstrente knapp unter 2.500 Franken – ein Schweizerfranken entspricht fast genau einem Euro. Davon kann beim Preisniveau unseres Nachbarn kaum jemand existieren. Von der Rente muss man zwar keine Einkommenssteuer berappen, aber einen Krankenversicherungsbeitrag, wobei man sich den Krankenversicherer frei auswählen kann (Versicherungspflicht; in Österreich herrscht hingegen der Grundsatz der Pflichtversicherung, dh. es gibt keine Wahlmöglichkeit, wo man krankenversichert ist).

Die Erhöhung der Renten kommt für die Älteren sofort oder relativ rasch, aber die Rechnung dafür wird über Jahrzehnte verteilt und schwergewichtig von den Jüngeren bezahlt – sei dies via höhere Steuern, größere Lohnabzüge oder ein höheres Rentenalter. Wobei letzteres kaum in Frage kommt, hat doch das Schweizer Stimmvolk am selben 3. März eine Initiative der Jungfreisinnigen (FDP-Jugendorganisation) für eine Anhebung des Rentenalters für Männer und Frauen von derzeit 65 auf 66 Jahren mit einer Dreiviertelmehrheit verworfen.

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