Autor: A.L. Bild: Wikipedia/Franz Johann Morgenbesser Lizenz: CC BY-SA 2.0
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Andre Heller
Der Wiener Impresario, der sich in der Vergangenheit gern zum moralischen Gewissen der Nation aufspielte, und der immer wieder gegen rechtskonservative Parteien und gegen Korruption die Stimme erhob, steht nun selbst im Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft.
Heller hatte nämlich einen selbstgefälschten Bilderrahmen, zusammengezimmert aus Besenstielen und Nägeln, als echten Basquiat (1960-1988) in den Geschäftsverkehr gebracht. Zunächst erzählte er einem Basquiat-Experten, er wäre bei der Fertigung des Rahmens persönlich dabei gewesen, der Experte verließ sich auf die „oral history“ seines Interviewpartners. Anschließend ließ er den Rahmen und ein von ihm ummanteltes Bild über eine Wiener Galerie in den USA für sieben Millionen Euro auf den Markt bringen – er fand allerdings keinen Abnehmer. Rahmen und Gemälde wanderten zurück nach Wien, wo das Gemälde bald darauf über einen Zwischenhändler für vier Millionen Euro, der Rahmen für 800.000 Euro an einen ausländischen Sammler verkauft wurden.
Nun bekam kürzlich ein ehemaliger Assistent Basquiats den Rahmen zu Gesicht und identifizierte ihn als Fälschung. Heller geriet wohl in Zugzwang und gestand sein Werk: Er habe einen Besenstiel zerschnitten, zusammengenagelt, Bleistift-Skizzen von Basquiat ausgeschnitten, dazwischengeklebt und mit roter Farbe durchzogen. Heller bestreitet freilich den Betrugsvorwurf: Er habe den Experten nur testen wollen, es handle sich um einen „kindischen Streich“, er hätte den Rahmen nie zum ursprünglichen Preis verkauft. Wer‘s glaubt.
Wenn dem tatsächlich so gewesen wäre, warum hat Heller den Streich nicht rechtzeitig auffliegen lassen? Warum hat er den Rahmen dennoch für knapp eine Million Euro verkauft? Und vor allem – wenn er sich keiner Schuld bewusst ist: Warum hat er den Rahmen dann im Zuge des Aufkommens der Vorwürfe zurückgekauft. Nicht etwa um tätige Reue zu üben, und so einem möglichen Strafprozess zu entgehen?
Aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelt jedenfalls die Staatsanwaltschaft gegen Heller wegen „schweren Betrugs“. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.