Slowakei: Sieg des Rechtsstaates

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Oberstes Gericht lehnt Verbot der Partei LSNS ab

Auch in unserem östlichen Nachbarland versuchen eifrige Staatsanwälte, patriotische Bewegungen verbieten zu lassen. Im Mai 2017 stellte Generalstaatsanwalt Jaromír Čižnár beim Obersten Gericht (nicht zu verwechseln mit dem Verfassungsgericht) den Antrag auf ein Verbot der im Preßburger Parlament mit vierzehn Sitzen (von 150) vertretenen Partei „Kotleba – Volkspartei Unsere Slowakei” (LSNS; der Parteichef heißt Marian Kotleba).

Vor wenigen Tagen, am 28. April, lehnte das Höchstgericht dieses Ansinnen ab, unter anderem deswegen, weil ein Verbot, obwohl Strafverfahren gegen mandatsträger  der LSNS anhängig seien, mit dem Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit nicht vereinbar sei. Zudem habe sich bei den Wahlen zum Staatsoberhaupt sowie für die regionalen Vertretungen ein verminderter Wählerzuspruch für die LSNS gezeigt, sohin die Demokratie in der Lage sei, extreme Parteien auszuhalten. Die Forderung, die Slowakei solle aus EU sowie NATO austreten, sei kein Grund für ein Verbot.

Die Vorsitzende des entscheidenden Senats  JUDr. Jana Zemková sagte, das Gericht sei nicht verpflichtet, von Amts wegen Beweise zu suchen, sondern berücksichtige nur die Argumente, die die Staatsanwaltschaft vorlegt. Nach Ansicht des Gerichts enthielt die von der Generalstaatsanwaltschaft eingereichte Anklage nicht genügend Beweise, um die Partei verbieten zu lassen. Laut Marian Kotleba bestätigt die Entscheidung des Gerichts, dass seine Bewegung als legitime, demokratische politische Formation wirkt. Er dankte dem Höchstgericht für die Entscheidung und hielt es für inakzeptabel, dass einige der führenden Politiker in das Urteil des Gerichts eingreifen wollten.

Kotleba forderte in diesem Zusammenhang den Rücktritt des Justizministers Gábor Gál, der vor der Urteilsverkündigung im Gebäude des Obersten Gerichts gesehen worden ist, sodass ein Beeinflussungsversuch nicht auszuschließen sei.

[Autor: E. K.-L. Bild: www.wikipdia.org/Analfabet69 Lizenz: CC BY-SA 4.0]

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