Van der Bellen senior und dessen Einbürgerung

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Third Reich Lizenz: public domain


Ein blitzschnelles Verfahren als Vorbild für Österreich?

Der Herr in der Hofburg forderte dieser Tage eine Erleichterung für Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft anstreben. Die Sache sollte doch schneller, unbürokratischer und kostengünstiger abgewickelt werden. Vielleicht erinnert er sich da noch die Erzählung seines Herrn Vaters, wie flott  dessen Einbürgerung vonstattengegangen ist.

Die Einbürgerung geschah im März 1942. Kurz zur Kriegslage: Die Deutsche Wehrmacht steht tief in Russland, bereitet sich auf die Sommeroffensive vor, die sie bis Stalingrad und im Süden bis in den Kaukasus führten sollte. Rommels Afrikakorps marschiert Richtung Suezkanal, die deutsche U-Boote versenken im Atlantik rekordverdächtig viele westalliierte Schiffe.

Nun zu den Details. Am 15. März 1942 beantragt ein gewisser Alexander Van der Bellen (Vater des Inhabers des im Art. 65 B-VG genannten Staatsamtes), geboren am 21. Oktober 1898 im russischen Pleskau, mittels eines Formulars (Einbürgerungsantrag) die Aufnahme in den deutschen Staatsverband, er möchte also Reichsbürger werden. Dessen Staatsoberhaupt ist – so wie später sein gleichnamiger Sohn – ein Eingebürgerter: Adolf Hitler.

Der gut situierte Antragsteller, immerhin nennt er einen Mercedes sein Eigen, bekennt sich zum deutschen Volkstum und gibt an, sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits deutscher Abstammung zu sein. Die Umgangssprache in der Familie sei deutsch. Zudem erklärt der Mann eidesstattlich, daß mir keine Hinweise bekannt sind, die einen Zweifel an meiner und meiner Familienangehörigen deutschblütigen Abstammung begründen, insbesondere auf einen jüdischen Bluteinschlag hinweisen. 

Vergessen ist somit das Vorbringen des Antragstellers Alexander von der Bellen (das Van legt sich der Mann erst später zu) anno 1920 bei den Behörden in Estland, er sei eigentlich Holländer.

Dem Antrag des laut amtlicher Wahrnehmung geistig unauffälligen, schlanken (175 cm groß, 62 kg schwer), muskulösen und voll einsatzfähigen Holzfachmannes wird noch am selben Tag, nämlich dem erwähnten 15. März 1942, stattgegeben und ihm sofort die Reichsbürgerschaftsurkunde ausgehändigt.

Also wirklich ein unbürokratisches, mustergültig schnelles Einbürgerungsverfahren.

Nach 1945 hält es den deutschen Volksgenossen, der in Eingaben an Hilfsorganisationen (Antrag auf Unterstützung vom 26. Juli 1948) anführt, er sei russischer, dann wieder estnischer Staatsbürger, nicht mehr in Österreich. Er möchte weg, schreibt im Dezember 1948 an eine UNO-Flüchtlingsorganisation: Ich habe keinen Glauben mehr an Europa … Aus diesem Grunde würde ich gerne nach Südafrika auswandern.

Die UNO-Hilfsorganisation (International Refugee Organization) lehnt das Gesuch ab, denn sie kommt dem Antragsteller auf die Schliche: Alexander Van der Bellen habe nämlich 1942 freiwillig die deutsche Reichsbürgerschaft angenommen.

Sein Vorbringen im Verfahren, er sei quasi überfallsartig eingebürgert worden, er habe gar nicht gewusst, was da vor sich ginge (He says that, without knowing what was going on, he was naturalized on the same day) wird auch im Berufungsverfahren kein Glauben geschenkt.

Die Berufungsinstanz meint, er habe keinerlei Beweise dafür vorlegen können, wonach ihm gleichsam zwangsweise die deutscher Reichsbürgerschaft auferlegt worden sei (Petitioner has failed to furnish any evidence in support of his claim that his naturalization was accepted by him under duress).

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