Wird EU gegen neues italienisches Gesetz gegen NGO-Schlepperei klagen?

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Laufende Klage gegen ungarisches Asylgesetz ist gefährlicher Präzedenzfall

Am neuen italienischen Gesetz, das Strafen von bis zu einer Million Euro für die Betreiber von NGO-Taxischiffen, die unerlaubt illegale Einwanderer nach Italien bringen, vorsieht, gibt es die übliche Kritik. „NGOs spielen eine unschätzbare Rolle bei der Lebensrettung der Flüchtlinge und Migranten, die versuchen, den gefährlichen Seeweg zu überqueren“, sagte ein Sprecher des UNHCR, den Flüchtlingshilfswerks der UNO.

Von Organisationen der internationalen Asyllobby wie dem UNHCR ist man solches Lamentieren gewohnt. Bedenklicher – und vor allem gefährlicher – wird die Sache aber, wenn ein Sprecher der EU-Kommission erklärt, dass die Brüsseler Behörde das neue italienische Gesetz auf seine „Vereinbarkeit mit EU-Recht“ überprüfen will. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass das Gesetz EU-Recht widerspricht, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und die Sache vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Dass die EU Italien verklagen könnte, ist nicht unwahrscheinlich. So geht Brüssel vor dem EuGH gegen Ungarn vor. Grund ist das von der nationalkonservativen Regierung von Premier Viktor Orbán beschlossene Gesetz, das unter anderem gegen gutmenschliche Schlepper, die sich als „Flüchtlingshelfer“ ausgeben, vorgeht.

[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Cédric Puisney from Brussels, Belgium Lizenz: CC BY 2.0]

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