Wird Österreichs Hilfsbereitschaft von so manchen schamlos ausgenützt?

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Kürschner Lizenz: CC0 1.0


Waldhäusl: Kein Steuergeld für Luxus-Flüchtlinge aus der Ukraine

Landesrat Gottfried Waldhäusl kündigt eine Überprüfung der über 10.000 ukrainischen Flüchtlinge an, die in Niederösterreich eine sogenannte Grundversorgung beziehen. Dabei handelt es sich um eine aus österreichischem Steuergeld finanzierte Sozialhilfeleistung, die naturgemäß eine Hilfsbedürftigkeit voraussetzt.

Besonders im Visier hat Waldhäusl die auch in Wien häufig anzutreffenden SUV-Karossen mit UA-Kennzeichen. Eine diesbezügliche Kontrolle, für die Waldhäusl in der Systemmedien gescholten wird, ist nicht bloß grundvernünftig, sondern sogar gesetzlich normiert. Denn auch das Land Niederösterreich unterliegt den regelmäßigen Prüfungen des Rechnungshofes, der die Gebietskörperschaften dahingehend abklopft, wo die Ausgaben rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden (§ 2 Abs. 1 Rechnungshofgesetz).

Wer glaubt, Waldhäusls Vorgehen sei gleichsam eine Marotte, der darf auf eine ähnliche Vorgangsweise in der bekannt sparsamen Schweiz hingewiesen werden. Dort ist in der Tageszeitung „Blick“ am 21. Februar 2023 unter dem Titel Nicht nur im Aargau müssen Ukraine-Flüchtlinge ihr Auto verkaufen – Sozialämter drücken bei Ukrainern kein Auge mehr zu folgendes zu lesen:

„Wer Sozialhilfe bezieht, muss sein Auto abgeben: Der Kanton Aargau hat angekündigt, die bisher geltende Sonderregelung für ukrainische Sozialhilfebezüger aufzuheben. Auch die meisten anderen Kantone verschärfen die Vorschriften für Ukraine-Flüchtlinge.

Nun ist Schluss mit der Sonderbehandlung der Ukraine-Flüchtlinge. Vergangene Woche teilte die Aargauer Regierung mit, dass Personen mit Schutzstatus S künftig ihr Auto verkaufen müssen, wenn sie Sozialhilfe beziehen wollen – so, wie das generell auch für alle anderen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger gilt. Auf den 10. März wird die bisher geltende Spezialregelung aufgehoben.

Damit macht der Aargau keinen Alleingang. Anders als die Aargauer Regierung haben es die meisten anderen Kantone bisher zwar nicht proaktiv kommuniziert. Doch die meisten Schutzsuchenden aus der Ukraine, die ein Auto besitzen, dürften bald ein Problem bekommen…

Einige Kantone und Gemeinden schauen schon jetzt genauer hin. „Zumindest Luxusautos haben einige Kantone bei Sozialhilfebezügern aus der Ukraine schon früher nicht akzeptiert“, sagt Kaufmann. Der Kanton Bern beispielsweise habe relativ rasch entschieden, teure Autos zu verwerten. Es gälten diesbezüglich schon jetzt die gleichen Regeln wie für die andern Sozialhilfebezüger, heisst es auf Anfrage beim Kanton“.

Tja, wie man weiß, sind die Eidgenossen seit jeher auf eine sorgsame Verwendung ihrer Steuern bedacht. Recht so!

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