Berichtspflichten sollen verschwinden, Sanktionen eingeschränkt werden, und die Europäische Union hat den Anwendungsbereich ihrer Lieferkettenrichtlinie drastisch verkleinert. Was jahrelang als unverzichtbarer Fortschritt verkauft wurde, wird plötzlich unter dem Schlagwort „Wettbewerbsfähigkeit“ zurückgebaut.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Deutschlands Industrie zeigt zwar 2026 erste Zeichen einer konjunkturellen Erholung, doch der strukturelle Druck bleibt enorm. Ende des ersten Halbjahres beschäftigte das Verarbeitende Gewerbe 144.100 Menschen weniger als ein Jahr zuvor. In der Automobilindustrie gingen allein 42.300 Stellen verloren.
Vor diesem Hintergrund wird ausgerechnet bei jener Regulierung zurückgerudert, die Unternehmen seit Jahren mit Risikoanalysen, Dokumentationspflichten und Anforderungen an ihre Lieferketten beschäftigt.
Der Kaskadeneffekt: Wenn das Großunternehmen beim Mittelstand anklopft
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt unmittelbar für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Kleine und mittlere Unternehmen fallen damit grundsätzlich nicht unmittelbar unter seinen gesetzlichen Anwendungsbereich.
Damit ist ihre Beteiligung an der Lieferkettenbürokratie jedoch keineswegs ausgeschlossen.
Große Unternehmen müssen Risiken bei unmittelbaren Zulieferern analysieren, Präventionsmaßnahmen treffen und unter bestimmten Voraussetzungen auch mittelbare Zulieferer berücksichtigen. In der Praxis führt dies dazu, dass Informationen, Selbstauskünfte, Verhaltenskodizes, Zertifizierungen und Vertragsklauseln bis weit in vorgelagerte Lieferketten hinein verlangt werden.
Dass dieser Kaskadeneffekt kein Hirngespinst genervter Mittelständler ist, zeigt ausgerechnet die zuständige Aufsichtsbehörde. Das BAFA sah sich ausdrücklich zu dem Hinweis veranlasst, Unternehmen dürften ihre gesetzlichen Pflichten nicht pauschal auf Zulieferer abwälzen. Ebenso wenig seien unterschiedslose, umfangreiche Fragebögen an sämtliche Lieferanten vom Gesetz verlangt. Stattdessen müsse risikobasiert vorgegangen werden.
Genau darin liegt das praktische Problem: Das Gesetz verpflichtet den Mittelständler häufig nicht direkt – der größere Kunde kann ihn trotzdem mit Compliance-Anforderungen konfrontieren.
Aus staatlicher Regulierung wird so private Lieferkettenbürokratie.
Der Mittelstand trägt mit, obwohl er nicht gemeint ist
Für einen großen Konzern lässt sich eine eigene Compliance-Abteilung aufbauen. Für einen spezialisierten Maschinenbauer oder Zulieferbetrieb mit einigen Dutzend oder Hundert Mitarbeitern sieht die Rechnung anders aus.
Zusätzliche Fragebögen müssen beantwortet, Lieferanteninformationen beschafft, Vertragsklauseln geprüft und Zertifikate vorgelegt werden. Je komplexer die internationale Lieferkette, desto größer wird der Aufwand.
Das BAFA räumt selbst ein, dass mehrfache Informationsanforderungen und unterschiedliche Fragebögen Zulieferer überfordern können. (bafa.de)
Damit offenbart sich ein klassisches Regulierungsproblem: Die formelle Schwelle entscheidet nicht darüber, wo die tatsächlichen Kosten entstehen.
Gerade kleinere Unternehmen besitzen weder die Rechtsabteilungen noch die Compliance-Apparate internationaler Konzerne. Ein zusätzlicher Verwaltungsakt mag für einen Großbetrieb kaum ins Gewicht fallen. Für einen mittelständischen Zulieferer bedeutet derselbe Aufwand Arbeitszeit, externe Beratungskosten und gebundenes Kapital.
Brüssel entdeckt plötzlich die Bürokratie
Besonders aufschlussreich ist deshalb die Entwicklung auf europäischer Ebene.
Die ursprüngliche Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, sollte eine umfassende europäische Lieferkettenregulierung schaffen. Doch im Februar 2026 zog die EU selbst die Notbremse.
Nach der inzwischen beschlossenen Überarbeitung fällt die Richtlinie grundsätzlich nur noch auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz. Zuvor lagen die Schwellen wesentlich niedriger.
Noch bemerkenswerter ist die offizielle Begründung: Die neue Regelung soll ausdrücklich den „trickle-down effect“, also das Durchreichen regulatorischer Anforderungen an kleinere Geschäftspartner, reduzieren. Unternehmen sollen sich auf besonders risikobehaftete Bereiche ihrer Lieferketten konzentrieren und nur vernünftigerweise verfügbare Informationen heranziehen.
Mit anderen Worten: Brüssel versucht nun, genau jenen Kaskadeneffekt einzudämmen, vor dem Wirtschaftsverbände und Mittelständler seit Jahren warnen.
Auch das ursprünglich vorgesehene einheitliche europäische zivilrechtliche Haftungsregime wurde wieder gestrichen. Die Pflicht zu einem Klimatransitionsplan entfiel ebenfalls.
Die große europäische Lieferkettenoffensive endet damit vorerst in einer bemerkenswerten Selbstkorrektur.
Berlin steckt noch im Übergang
Deutschland befindet sich unterdessen in einer regulatorischen Zwischenwelt.
Das bestehende LkSG gilt weiterhin bereits ab 1.000 Beschäftigten. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, es künftig durch ein neues Gesetz zur Umsetzung der europäischen CSDDD zu ersetzen. Bis dahin soll eine Übergangsreform Entlastung schaffen.
Der entsprechende Regierungsentwurf sieht vor, die eigene LkSG-Berichtspflicht abzuschaffen und Bußgeldtatbestände deutlich einzuschränken. Die eigentlichen Sorgfaltspflichten bleiben jedoch zunächst bestehen. Der Bundestag hat den Entwurf im Januar 2026 an die Ausschüsse überwiesen; abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren bislang nicht.
Beim Vollzug hat die Bundesregierung allerdings bereits vorgegriffen. Das BAFA wurde angewiesen, die Prüfung der Unternehmensberichte einzustellen und Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen zu verhängen.
Das ist mehr als reine Kosmetik – aber noch keine vollständige Deregulierung.
Vor allem bleibt eine bemerkenswerte Diskrepanz: Während die europäische Richtlinie künftig im Regelfall erst Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz erfassen soll, gilt das deutsche Gesetz vorerst weiterhin ab 1.000 Beschäftigten.
Der deutsche Sonderweg läuft also weiter, während Brüssel seinen eigenen Ansatz bereits zurückschneidet.
Ein Geschäftsfeld namens Compliance
Wo Regulierung kompliziert wird, entsteht zwangsläufig ein Markt für ihre Bewältigung.
Risikoanalysen, Lieferantenprüfungen, Vertragsgestaltung, Zertifizierungen, Schulungen und Dokumentationssysteme müssen entwickelt oder extern eingekauft werden. Unternehmensberatungen, Rechtsanwaltskanzleien, Softwareanbieter, Zertifizierungsstellen und Auditunternehmen bieten hierfür längst spezialisierte Dienstleistungen an. Daran ist für sich genommen nichts Verwerfliches.
Ökonomisch problematisch wird es jedoch dann, wenn Unternehmen immer mehr Ressourcen dafür einsetzen müssen, regulatorische Risiken zu verwalten, anstatt diese Mittel in neue Produkte, Maschinen, Forschung oder zusätzliche Mitarbeiter investieren zu können.
Wie groß die Belastung im internationalen Geschäft insgesamt geworden ist, zeigt eine DIHK-Befragung: 83 Prozent der befragten international tätigen Unternehmen berichteten von Herausforderungen durch Bürokratie und regulatorische Vorgaben; ausdrücklich genannt wurden dabei auch Unsicherheiten im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichten wie dem LkSG.
Das Lieferkettengesetz ist nicht allein für Deutschlands Standortprobleme verantwortlich. Wer das behauptet, macht es sich zu einfach. Es ist aber symptomatisch für ein wirtschaftspolitisches Modell, bei dem immer neue Kontroll- und Nachweispflichten auf Unternehmen verlagert werden – und die Folgekosten erst dann entdeckt werden, wenn die Wettbewerbsfähigkeit bereits zum politischen Krisenthema geworden ist.
Europas bemerkenswertes Rückzugsgefecht
Die interessanteste Erkenntnis der jüngsten Reformen ist deshalb nicht, dass plötzlich sämtliche Lieferkettenregeln verschwinden. Es ist vielmehr die politische Kehrtwende.
Die EU begründet ihre Reform inzwischen ausdrücklich mit Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und der Verringerung unverhältnismäßiger Belastungen kleinerer Unternehmen. Der Rat spricht selbst davon, unnötige regulatorische Lasten reduzieren zu wollen. Damit hat sich die Debatte grundlegend verschoben.
Noch vor wenigen Jahren galt eine immer tiefere regulatorische Durchdringung globaler Lieferketten als politischer Fortschritt. Heute werden Schwellenwerte erhöht, Pflichten gestrichen und Haftungsregeln zurückgenommen. Nicht die Kritiker haben ihre Argumentation geändert. Die Gesetzgeber ändern die Gesetze.
Halbherzige Deregulierung reicht nicht
Deutschland braucht keine weitere Übergangsphase, in der Unternehmen gleichzeitig einem nationalen Lieferkettengesetz unterliegen und auf dessen spätere Ablösung durch ein bereits wieder entschärftes europäisches Regelwerk warten.
Wenn die EU selbst zu dem Ergebnis kommt, dass Sorgfaltspflichten stärker auf die allergrößten Unternehmen konzentriert und Kaskadeneffekte auf kleinere Zulieferer begrenzt werden müssen, gibt es wenig Grund, in Deutschland länger an einem strengeren Übergangsregime festzuhalten.
Der Gesetzgeber sollte deshalb nicht nur Berichtspflichten streichen und den Bußgeldvollzug zurückfahren. Er sollte den deutschen Sonderweg möglichst rasch beenden und verhindern, dass Großunternehmen regulatorische Anforderungen pauschal auf kleinere Lieferanten abwälzen.
Menschenrechtliche Verantwortung und wirtschaftliche Freiheit sind kein Widerspruch. Aber Verantwortung muss dort ansetzen, wo Unternehmen tatsächlich Einfluss besitzen – und sie muss verhältnismäßig bleiben.
Der Mittelstand braucht keine weiteren Compliance-Kaskaden.
Er braucht Zeit, Kapital und Personal für das, wovon Europas Wohlstand am Ende tatsächlich abhängt: Produktion, Innovation und wettbewerbsfähige Unternehmen.
