AfD obsiegt gegen deutschen Inlandsgeheimdienst

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Gerichtsentscheidung verbietet dem Verfassungsschutz die Bespitzelung der Patrioten

Am vorigen Donnerstag, dem 4. März, berichteten die Mainstream-Medien noch voller Schadenfreude, die stärkste Oppositionskraft im Deutschen Bundestag, die AfD, stünde als sogenannter Verdachtsfall unter Beobachtung der Stasi – pardon, soll heißen: Verfassungsschutz.

Vierundzwanzig Stunden später ist alles anders: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag, dem 5. März, in einem Eilbeschluss den amtlichen Schnüfflern untersagt, die AfD zu bespitzeln. Was sagt nun die linientreue Presse dazu? Ein paar Beispiele:

Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) titelt Unglücklich. Dieses Wort trifft punktgenau den seelischen Zustand der stromlinienförmigen Haltungsjournalisten. Die SZ weiter: Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist einleuchtend. Aber er hilft der Partei. Na sowas. Die SZ zerknirscht: durch den Beschluss entsteht eine äußerst unglückliche Situation.

Das Hamburger Magazin „Der Spiegel“ formuliert: Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten … Es ist eine Schlappe für das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Die brustschwache, dafür aber ultralinke Berliner taz berichtet praktisch wortgleich: Schlappe für Verfassungsschutz …

Und was sagt der vom Gericht gerüffelte Verfassungsschutz dazu? Da heißt es lapidar … aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit nicht öffentlich. Denen hat es buchstäblich die Rede verschlagen.

Österreichs regierungsfromme Presse hüllt sich in Schweigen. Vor allem der lachsroten Wiener Postille „Der Standard“ dürfte die Entscheidung furchtbar unangenehm sein. Auf der Online-Seite ist darüber rein gar nichts zu finden. Nur dann, wenn man extra den Suchbegriff „AfD“ eingibt, erscheint der anscheinend recht gut vergrabene Beitrag mit dem Titel „Deutsches Gericht untersagt Verfassungsschutz Beobachtung der AfD“. So kann man sich wenigstens herausreden, man habe eh berichtet.

[Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Oxfordian Kissuth Lizenz: CC BY-SA 3.0]

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