AUF1 setzt sich gegen ARD durch und darf Marke und Logo behalten

Unabhängiger Sender wehrte sich erfolgreich gegen zwangsgebührenfinanziertes Systemmedium

by admin2

Autor: B.T. Bild: Screenshot: auf1.tv Lizenz: –


Alternative Medien sind den Systemmedien ein Dorn im Auge, weshalb die mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender (ÖRR) gegen die unliebsame Konkurrenz vorgehen. Dies nicht, weil die alternativen Medien, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, die ÖRR in wirtschaftliche Existenznöte bringen, sondern weil sie die Meinungs- und Deutungshoheit der Linken ins Wanken bringen.

So ging die zwangsgebührenfinanzierte ARD gegen den unabhängigen Nachrichtensender AUF1, der in Sachen Corona, Ukraine-Konflikt, angeblich menschengemachter Klimawandel oder Masseneinwanderung gegen die herrschenden Narrative stellt, mit hanebüchenen juristischen Argumenten gegen AUF1 vor. Die ARD begehrte die Löschung der Marke „AUF1“, weil diese Marke angeblich der ARD-Marke „Das Erste“ zum Verwechseln ähnlichsehe.

Nach drei Jahren ist dieser Kampf David gegen Goliath zu Ende, und AUF1 darf Namen und Logo behalten. Beide Parteien einigten sich vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante auf eine einvernehmliche Lösung. Was als Klage eines mächtigen, milliardenschweren Mainstream-Medienkonzerns begann, endete mit einer klaren Botschaft, sagt AUF1 Chef Stefan Magnet: „Mut, Zusammenhalt und Ausdauer zahlen sich aus.“

Für AUF1 stand in diesem Verfahren viel auf dem Spiel. Hätte die Klage der ARD Erfolg gehabt, wäre der Sender gezwungen gewesen, seinen Namen und sein Logo und damit sämtliche Sendungen mit AUF1-Branding aus dem Netz zu löschen – ein Szenario, das die Arbeit der vergangenen Jahre vollständig zunichtegemacht hätte. „Wir waren in einer existenziellen Zwangslage“, sagt AUF1-Chef Stefan Magnet. „Hätten wir diesen Rechtsstreit verloren, wäre unsere Marke vernichtet worden. Wir hatten also gar keine Wahl, als uns zu wehren – und das mit aller Kraft.“

In der entsprechenden Vereinbarung heißt es dazu wörtlich: Sämtliche markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen der ARD und AUF1 wurden im Rahmen eines Verfahrens vor dem „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ durch eine Vereinbarung beigelegt, die eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung der Kennzeichen vorsieht und AUF1 die weitere Nutzung seines Namens ermöglicht.

Im Klartext: Die Vereinbarung sieht vor, dass beide Sender ihre Namen und Logos weiterhin nutzen dürfen. Damit bleibt AUF1 berechtigt, seine bisherigen Formate, Beiträge und Aufklärungsarbeit unverändert fortzuführen.

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