FPÖ wirkt. Das betrifft insbesondere auch den Schutz der deutschen Sprache vor Verhunzung. So hat die blau-schwarze Landesregierung die Abschaffung des umstrittenen Genderns in Gesetzen und Verordnungen beschlossen. Bis 4. November müssen die neuen Regeln umgesetzt werden, was bedeutet, dass neue oder geänderte Rechtsvorschriften nach Möglichkeit geschlechtsneutral – z. B. „die Person“ – formuliert sein müssen und wenn das nicht möglich ist, in der männlichen Form. Dass mit der männlichen Form auch Frauen mitgemeint sind, versteht sich von selbst.
Die Reform bringt nicht nur die Abschaffung linkslinks konnotierter Satzzeichen wie Binnen-I, Schrägstrich oder Gender-Sternchen, sondern vor allem eine bessere Lesbarkeit. Denn die bisher verwendete Blähsprache zeichnet sich vor allem durch schwere Verständlichkeit und Satzungetüme aus. Das Land Steiermark führt diesbezüglich auf seiner Internetseite ein Beispiel aus § 5 Absatz 2 des Steiermärkischen Datenschutzgesetzes an: „Erhält eine Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter bei ihrer/seiner Tätigkeit Kenntnis von Daten, für die einer der Kontrolle der/des Datenschutzbeauftragten unterliegenden Stelle beschäftigten Person ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht zusteht, steht dieses Recht auch der/dem Datenschutzbeauftragten und den für sie/ihn tätigen Personen insoweit zu […].”
Umgesetzt wird die Reform mit einer Überarbeitung des legistischen Handbuchs, das festlegt, wie Gesetze, Verordnungen und amtliche Texte formuliert werden müssen. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) erklärt dazu: „Mit der Überarbeitung des legistischen Handbuchs sorgen wir für eine leichtere Lesbarkeit unserer Landesgesetze und kehren zu sprachlicher Normalität zurück.“
