Dobrindt bremst Verbotsfantasien

Selbst Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht dem 1.100 Seiten starken Verfassungsschutz-Gutachten gegen die AfD die Eignung für ein Parteiverbot ab. Die mediale Vorverurteilung steht damit juristisch auf wackeligen Beinen.

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Autor: A.R. Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons Lizenz: CC BY-SA 4.0


Es ist ein seltener Moment der Ehrlichkeit im Berliner Politbetrieb: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellt sich vor die Presse und erklärt nüchtern, was längst jeder juristisch denkende Mensch wusste – das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD reicht schlicht nicht für ein Parteiverbotsverfahren. „Für ein Verbotsverfahren ist dieses Gutachten nicht ausreichend“, so der CSU-Mann am Dienstag. Klare Worte, überraschend deutlich.

Denn das 1.100 Seiten starke Dokument, das zuvor wie ein sakrosankter Bannbrief durch ausgewählte Redaktionsstuben zirkulierte, soll zwar politische Wirkung entfalten – taugt juristisch jedoch wenig. Es dreht sich vorrangig um Fragen zur „Menschenwürde“, bleibt aber schuldig, ob die AfD tatsächlich aktiv und zielgerichtet gegen Demokratie oder Rechtsstaat vorgeht. Und genau das wäre laut Grundgesetz Bedingung für ein Verbot.

Besonders interessant: Dobrindts SPD-Vorgängerin Nancy Faeser hatte das Papier noch ungeprüft freigegeben – ein grober Verstoß gegen jedes rechtsstaatliche Verfahren. Dass der Verfassungsschutz das Gutachten ursprünglich sogar unter Verschluss halten wollte, zeigt einmal mehr, wie wenig es hier um Transparenz und wie viel um politische Machtdemonstration ging.

Selbst nach Rückzug der Hochstufung durch das Verwaltungsgericht Köln blieben linke Medien und Verbotsbefürworter lautstark. Doch mit Dobrindts Einschätzung fällt nun auch offiziell die Grundlage für weitere Debatten. Was bleibt, ist der fahle Nachgeschmack eines gezielten Versuchs, über den Geheimdienst parteipolitisch Einfluss zu nehmen.

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