Ein milliardenschweres Fiasko für Türkis und Grün

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Autor: F.S. Bild: Uerpear form PxHere Lizenz: –


Kassasturz: Türkis–grünes Milliardengrab Corona-Maßnahmen

Die Corona-Politik der Regierung gerät immer mehr zu einem türkis–grünen Milliardengrab. Die aktuell eingeführten 3- und 2-G-Regeln sowie ein absehbarer (Teil-)Lockdown könnten dazu führen, dass dieses Milliardengrab in den nächsten Monaten bis weit ins Budgetjahr 2022 noch weiter anwachsen wird.

Allein für die Covid-19-Kurzarbeit, die im März 2020 im Gegenzug für den Lockdown für viele österreichische Wirtschaftssektoren zwangsverordnet worden war, wurden bis Ende August 2021 Zahlungen im Gesamtausmaß von rund neun Milliarden Euro ausgeschüttet. Exakt handelt es sich laut Bundesministerium für Arbeit um 8.978.799.853 Euro. Die bereits erfolgten Zahlungen und noch offenen Verpflichtungen für die Covid-19-Kurzarbeit betrug bis Ende 2021 sogar 10.235.755.001 Euro. Dies geht aus einem Bericht gem. § 13 Abs. 1a Arbeitsmarktförderungsgesetz des Arbeitsministeriums an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrats über das Kalenderjahr 2020 sowie Jänner bis August 2021 hervor.
Zur Erinnerung des wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Hintergrundes für diese Maßnahmen: Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit aufgrund temporärer wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung. Arbeitnehmer erhalten während der Kurzarbeit aufgrund von Corona zwischen 80 und 90 Prozent ihres bisherigen Nettoentgeltes (Nettoersatzrate). Die Höhe der Nettoersatzrate ist gestaffelt und hängt vom Bruttoentgelt vor Kurzarbeit ab: 90 Prozent bei einem Bruttoentgelt bis zu 1.700 Euro; 85 Prozent bei einem Bruttoentgelt zwischen 1.700 und 2.685 Euro, 80 Prozent bei einem höheren Bruttoentgelt. Im Wirtschaftsjahr 2020 musste für 1.254.556 Arbeitnehmer diese Kurzarbeitsbeihilfe durch österreichische Wirtschaftsbetriebe in Anspruch genommen werden, in den Monaten Jänner bis August 2021 für 1.288.670 Arbeitnehmer.

Laut einem aktuellen Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19- Fonds-Gesetz des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2021 (Jänner bis August 2021) wurden aus dem Covid-19 Gesetz Armutsgesetz 4.175.000,00 Euro an gemeinnützige Organisationen zur Armutsbekämpfung ausgeschüttet. Darüber hinaus wurden unter dem Projekttiteln „Bekämpfung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und Jugendliche“, „Medizinische und psychosoziale Basisversorgung für mehrfach vulnerable Personengruppen im Kontext der COVID-19 Pandemie“, „Gewaltprävention und Gewaltschutz im Kontext der COVID-19 Pandemie“ sowie „Unterstützung bei COVID-19 bedingter oder drohender Wohnungslosigkeit“ insgesamt 12.231.000,00 Euro an Organisationen und Projektträger ausbezahlt.
Aus Covid-19 Gesetz Armutsgesetz wurden weitere 14.000.000,00 Euro Zuwendungen für Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten in Höhe von bis zu 200 Euro pro Kind ausbezahlt. Hier handelt es sich um die Weiterführung der seit Anfang 2021 ebenfalls aus Mitteln des COVID-19-Gesetz-Armut finanzierten Maßnahme in diesem sozialpolitischen Brennpunkt. Diese Leistung gebührt zusätzlich zu regulären Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungs-Leistungen und gelangt über die Bundesländer automatisch zur Auszahlung. Für das Jahr 2020 wurden darüber hinaus 20.000.000,00 Euro an Zuwendungen für Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten und als Energiekostenzuschuss ausbezahlt. Aus dem zusätzlich eingerichteten Corona-Familienhärteausgleich, ursprünglich mit 13 Millionen Euro budgetär dotiert, wurden 8.266.403,62 Euro durch die ausbezahlenden Bundesländer in Anspruch genommen, der Rest wieder an den Bund refundiert.

Einen großen „budgetpolitischen Brocken“ nehmen auch Zahlungen auf der Grundlage des Epidemiegesetzes ein. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen bis Ende August 2021 auf nicht weniger als 539.039.972,97 Euro. Die Mittel betrafen unter anderem eine Abdeckung der Kosten von Screeningprogrammen, die Kosten der in staatlichen Untersuchungsanstalten vorgenommenen Untersuchungen, die Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen, die Kosten der Vorkehrungen zur Einschränkung des Verkehrs mit Bewohnern verseuchter Ortschaften und Niederlassungen, die Gebühren der Epidemieärzte und die Vergütungen für den Verdienstentgang für Beschäftigte in der Wirtschaft. Allein die Abdeckung des Verdienstentgangs beträgt gute 199 Mio. Euro, die Kosten der staatlichen Untersuchungsanstalten 197 Mio. Euro und die Kosten der Screeningprogramme 87 Mio. Euro. Weitere Zahlungen an die Sozialversicherungsträger bewegen sich ebenfalls im mehrstelligen Millionen-Euro-Betrag .
Die Umsetzung der 3G-Regelung durch „Plattform Österreich testet“, E-Impfpass und Grüner Pass schlug noch einmal mit 6.477.481,35 budgetär zu Buche. Dazu kommen bestimmte, den Ländern entstandene und klar definierte, zusätzlich aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen zu bezahlende Zuschüsse von bisher nicht weniger als 151.623.009,28 Euro. Die Finanzierung der Abgabe von Selbsttest in Apotheken kostete bisher 187.669.653,01 Euro. Für die Durchführung von Tests bei Ärzten und Apotheken wurden bisher 51.014.750,00 Euro ausbezahlt. Für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen wurden bisher 153.439.711,19 Euro ausbezahlt, für die Impfstofflogistik bisher 12.428.256,61 Euro und das Impfstoffzubehör 2.105.126,79. Dr. Dagmar Belakowitsch, die die FPÖ-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales anführt, sieht das Zahlenwerk kritisch. „Wird wieder alles zugesperrt und sperrt man ein Drittel der Bevölkerung im Zuge des Impfzwangs von der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Wirtschaft aus, dann wird das zu neuem Finanzbedarf führen, der in letzter Konsequenz Steuern und Preise explodieren lassen wird. Die Schuld tragen Kanzler Schallenberg, Gesundheitsminister Mückstein und die SPÖ unter Pamela Rendi-Wagner.“

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