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Österreich

„Fridays for Future“-Demos und behördlich erlaubte Indoktrinierung von Schülern

by admin2 29. November 2019
29. November 2019
„Fridays for Future“-Demos und behördlich erlaubte Indoktrinierung von Schülern

Bildungsdirektionen Wien und Vorarlberg erklären Demos zu „schulbezogenen Veranstaltungen“

Am Freitag finden weltweit und damit auch in Österreich sogenannte „Klimastreiks“ der „Fridays for Future“-Bewegung statt. Dabei sollen in Wien und Vorarlberg – in beiden Bundesländern sind die Grünen an der Landesregierung beteiligt – offenbar möglichst viele Kinder und Jugendliche indoktriniert werden. Denn die dortigen Bildungsdirektionen erklärten, wie auf ORF Wien online zu lesen ist, „die Demonstration zu einer schulbezogenen Veranstaltung, um den Kindern eine legale Teilnahme zu ermöglichen“.

Und weiter heißt es: „Sie können somit als ganze Klasse im Rahmen des Unterrichts und beaufsichtigt von Lehrern an der Demonstration teilnehmen. Neben der Teilnahme muss das Thema Klimaschutz auch im Unterricht behandelt werden.“ Hier stellt sich die Frage, ob dann im Unterricht auch behandelt wird, dass das Klima natürlichen Schwankungen unterliegt. Oder dass ein überstürzter Ausstieg aus fossilen Brennstoffen – weil es noch keine brauchbaren Alternativen gibt – verheerende Folgen für die Wirtschaft und damit auch für den Wohlfahrtsstaat hat.

Die Erklärung der freitägigen Demonstrationen zu „schulbezogenen Veranstaltungen“ ermöglicht, dass es für Schüler, die noch nicht mit der Klimahysterie angesteckt sind, so gut wie kein Entrinnen gibt. In einem Erlass des Bildungsministeriums zu „Fridays for Future“-Demonstrationen Ende September wird darauf hingewiesen, dass Schüler grundsätzlich zu einer Teilnahme an Schulveranstaltungen verpflichtet sind. Und sie Teilnahme an einer schulbezogenen Veranstaltung bedarf gemäß § 13a Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz der vorhergehenden Anmeldung durch die jeweiligen Schülerinnen und Schüler.

Die genannte Bestimmung regelt, unter welch engen Voraussetzungen einem Schüler die Anmeldung nach vorheriger Anmeldung die Teilnahme zu untersagen ist. Ob die Anmeldung „freiwillig“ ist und vom Schüler verweigert werden kann, ist in dieser Vorschrift nicht geregelt. Weil aber Schüler grundsätzlich zur Teilnahme an Schulveranstaltungen nach § 13 Schulunterrichtsgesetz verpflichtet sind kann man in Wien und in Vorarlberg von einer schulbehördlich angeordneten Indoktrinierung der Schüler sprechen.

[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Attac Austria from Österreich Lizenz: CC BY-SA 2.0]

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