Großzügiges Geschenk der Merz-Regierung?

Von Erhöhung der Mütterrente könnte am Ende nicht viel übrigbleiben

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Autor: A.S. Bild: congerdesign from Pixabay Lizenz: –


Zum 1. Januar 2027 soll eine Sozialreform im Bereich der Rentenversicherung wirksam werden, die den ambitionierten Namen „Mütterrente III“ trägt. Dahinter verbirgt sich die Verbesserung der Rentenleistung für Mütter – in Ausnamefällen auch Väter – deren Kinder vor 1992 geboren wurden um einen halben „Rentenpunkt“. Bei dem Rentenreformgesetzes 1992 erhielten Mütter für ihre ab 1992 geborenen Kinder drei Beitragsjahre gutgeschrieben, alle zuvor geborenen Kinder wirkten sich jedoch lediglich mit einem Beitragsjahr aus. Diese Ungleichbehandlung wurde in drei Schritten behoben. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ab Juli 2014 erhielt der bisher benachteiligte Personenkreis ein zweites Beitragsjahr gutgeschrieben. Diese Reform erhielt die Bezeichnung Mütterrente I.

Die Mütterrente II wurde fünf Jahre später am 1. Januar 2019 eingeführt. Sie gewährte dem betroffenen Personenkreis eine weiteren halben Rentenpunkt. Pro Kind können Mütter jetzt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen, das entspricht zweieinhalb Rentenpunkten. Die Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wurden immer noch diskriminiert, denn die „jüngeren“ Kinder brachten ihren Müttern 36 Monate Kindererziehungszeit oder anders gesagt drei Rentenpunkte.

Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich über die Rentenanpassung neu festgelegt und beträgt laut der Deutschen Rentenversicherung per 1. Juli 2024 39,32 Euro. Zum 1. Januar 2027 soll nun die bisherige Ungleichbehandlung aufgehoben werden. Allerdings hat die zuständige Behörde, die Deutsche Rentenversicherung, erklärt, die Gelder nicht fristgerecht auszahlen zu können, sondern die Neuberechnung der betroffenen Renten erst ein Jahr später 2028 vornehmen zu können. Zur Begründung heißt es, zwischenzeitlich seien sehr umfangreiche Reformen wie der Grundrentenzuschlag, Neuregelung bei der Erwerbsminderung oder einheitliches Rentenrecht in Ost und West erfolgt und im IT-System umgesetzt wurden. Daher sei ein einfaches „Einpflegen“ nicht möglich.

Die Mehrkosten für den halben Rentenpunkt belaufen sich auf etwa fünf Milliarden Euro. Das ist vergleichsweise wenig, betrachtet man die neue Schuldenermächtigung für die Bundesregierung von 1.000 Mrd. Euro. Vergleicht man es aber mit der Ampelregierungszeit, in welcher der betroffene Personenkreis gar nichts bekam, ist es wieder beachtlich. Allerdings könnte die Freude der Mütter über den halben Rentenpunkt nicht ganz ungetrübt sein. Wohngeldzahlungen oder die Grundsicherung werden anschließend neu berechnet und überzahlte Beträge zurückgefordert. Auch eventuell geleistete Hinterbliebenenrenten werden neu berechnet und überzahlte Beträge in Folge der Einkommensanrechnung zurückgefordert.

Von dieser „großzügigen Schenkung“ der Merz-Regierung und der zuständigen Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) bleibt dann schlechtestenfalls Geld für eine Kinokarte oder wenigstens einige Kugeln Eis im Café übrig. Beim Kinobesuch oder Eislutschen können ab 2028 die „Beschenkten“ darüber nachdenken, ob sie bei der Bundestagswahl 2029 ihre Dankbarkeit der CDU (Kanzler Merz) oder der SPD (Bärbel Bas) abstatten wollen.

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