Bericht: Was in autoritären Regimen als Selbstverständlichkeit gilt, soll nun auch in Deutschland Realität werden – wenn es nach dem Willen des saarländischen Landesverbandes der Grünen geht. Auf ihrem Parteitag verabschiedeten die Delegierten einen Dringlichkeitsantrag, der vorsieht, prominenten AfD-Politikern wie Björn Höcke oder Maximilian Krah das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. Auch die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, soll ihnen genommen werden.
Als juristisches Instrument soll Artikel 18 des Grundgesetzes dienen – eine bislang ungenutzte Norm, die ursprünglich als Notbremse gegen demokratiefeindliche Extremisten gedacht war. Doch dass ausgerechnet eine Partei, die sich gern als Hüterin der Menschenrechte inszeniert, nun das Grundgesetz zur Ausschaltung politischer Gegner heranziehen will, offenbart eine beunruhigende Doppelmoral.
Offiziell heißt es, ein Verbotsverfahren gegen die AfD sei nicht durchsetzbar – daher brauche es „geeignete Maßnahmen“, um eine Regierungsbeteiligung zu verhindern. Der Landesvorsitzende Volker Morbe ließ keinen Zweifel an der politischen Zielrichtung: Wer sich dieser Strategie verweigere, mache sich mitschuldig an der „Aushöhlung unserer Demokratie“. Das ist kein politischer Diskurs mehr – das ist nackter Moralabsolutismus.
Der Vorstoß wirft grundsätzliche Fragen auf. Was bleibt von der Demokratie übrig, wenn Parteien beginnen, ihre Konkurrenz per Grundrechtsentzug auszuschalten? Wenn Wahlen zur bloßen Formalität verkommen, weil bestimmte Meinungen institutionell blockiert werden? Dass dieser Antrag bislang nur aus dem Saarland kommt, beruhigt kaum – denn Geschichte lehrt, dass autoritäre Logiken selten lokal bleiben.
Zudem steht zu befürchten, dass die mediale Reaktion – sollte sie überhaupt erfolgen – wie gewohnt einseitig ausfällt: Wer Grundrechte für politische Gegner streichen will, kann auf Applaus hoffen, solange es sich um „die Richtigen“ handelt.
