Richterin der Radikalen? Brosius-Gersdorf spaltet Republik und Rechtsstaat

SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf sorgt mit extremen Positionen zur Abtreibung, Corona-Impfpflicht, dem AfD-Verbot und dem islamischen Kopftuch für Empörung – doch sie will nicht weichen. Während CDU-Chef Merz ihre Wahl offen verteidigt, schlagen selbst Feministinnen wie Alice Schwarzer Alarm. Die Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichts steht auf dem Spiel.

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Autor: A.R. Bild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F083315-0001/Schaack, Lothar Lizenz: CC-BY-SA 3.0


Noch nie war die Wahl einer Verfassungsrichterin derart umkämpft. Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das höchste Gericht der Bundesrepublik, gilt vielen als personifizierte Ideologieoffensive: Eine Frau, die sich nicht nur für Abtreibungen bis kurz vor der Geburt, sondern auch für kopftuchtragende Referendarinnen, ein AfD-Verbot und eine generelle Impfpflicht ausspricht – und damit ein Gesamtbild liefert, das der demokratischen Mitte fremd ist.

Die Kritik ist entsprechend massiv. Besonders entlarvend war die Szene im Bundestag, als AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch CDU-Chef Friedrich Merz direkt fragte: „Können Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren, für eine Frau zu stimmen, die dem ungeborenen Kind zwei Minuten vor der Geburt jede Menschenwürde abspricht?“ Merz antwortete ungerührt: „Ja.“ Ein Wort, das wie ein Hammerschlag durch die Union fuhr. CDU-Abgeordnete rebellierten, Kommentatoren sprachen von einem „Dammbruch“, von einem „Verrat an der DNA der Partei“.

Auch außerhalb des Parlaments wächst die Kritik. Ex-Verfassungsrichter Peter Huber warnte, Brosius-Gersdorfs Wahl könne dem Gericht „massiv schaden“, ihre Personalie sei „polarisierend“ und gefährde den Ruf der Institution. Selbst Alice Schwarzer, über Jahrzehnte als Protagonistin des §218-Gegners bekannt, schlägt in ihrer Zeitschrift „Emma“ Alarm: Die Kandidatin sei nicht nur durch ihre radikale Abtreibungshaltung problematisch, sondern auch durch ihre Forderung, muslimischen Referendarinnen das Kopftuch zu erlauben – ein „Symbol des politischen Islam“, das laut Schwarzer mit dem Neutralitätsgebot der Justiz und der Gleichberechtigung unvereinbar sei.

Doch Brosius-Gersdorf zeigt sich unbeirrt. In einer Stellungnahme erklärte sie über eine Anwaltskanzlei, die Medien hätten „unzutreffend, unvollständig, unsachlich“ berichtet. Die Darstellung, sie befürworte die Straffreiheit von Spätabtreibungen, sei „verunglimpfend“. Sie selbst verorte sich „in der demokratischen Mitte“ und lehne die Zuschreibung als „ultralinks“ entschieden ab.

Gleichzeitig hält die SPD an ihrer Kandidatin fest – trotz wachsender gesellschaftlicher Ablehnung, trotz Plagiatsvorwürfen, trotz parteiübergreifender Empörung. Während man sich offiziell auf „fachliche Kompetenz“ beruft, dürfte der wahre Grund ideologischer Natur sein: Brosius-Gersdorf steht für eine politische Justiz, für die Aushöhlung des Verfassungsauftrags durch moralistische Deutungen – ein Projekt, das im Schatten des Parteienproporzes nun auch das höchste Gericht erfassen soll.

Die Debatte um Brosius-Gersdorf ist mehr als ein parteipolitischer Zwist. Sie ist ein Spiegel dafür, wie weit sich politische Eliten von der Bevölkerung entfernt haben. Wer die „Menschenwürde“ nach politischem Gusto relativiert, wer Neutralität gegen Identitätspolitik eintauscht, wer mit dem Kopftuch im Gerichtssaal kokettiert und dabei die Warnungen auch von linken Feministinnen wie Schwarzer in den Wind schlägt, hat im Zentrum des Rechtsstaates nichts verloren.

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