Der Bundestag hat am Donnerstagmorgen die Immunität von Maximilian Krah aufgehoben. Die Entscheidung fiel einstimmig auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses. Damit können Polizei und Staatsanwaltschaft künftig Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Umfeld des AfD-Politikers anordnen.
Im Zentrum steht ein Ermittlungsverfahren Geldwäsche und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Krahs Tätigkeit als Europaabgeordneter. Weitere Details zum genauen Tatverdacht wurden bislang nicht öffentlich gemacht.
Krah selbst reagierte umgehend auf die Entscheidung. Die Vorwürfe nannte er „absurd, konstruiert und rein politisch motiviert“. Die Aufhebung seiner Immunität bezeichnete er als „logische Folge der gegen mich geführten Ermittlungen“ – und kündigte Widerstand an: „Die angekündigte Durchsuchung meines Büros ist ein Einschüchterungsversuch, gegen den ich mich mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen werde.“
Parallel läuft in Dresden ein hochsensibler Prozess gegen Krahs ehemaligen Mitarbeiter Jian G. Der Mann hatte als Assistent in Krahs Brüsseler Büro gearbeitet und steht nun unter dem Verdacht, zwischen 2019 und 2024 für den chinesischen Geheimdienst spioniert zu haben. Laut Anklage soll er sensible Informationen über AfD-Funktionäre weitergegeben und exilchinesische Oppositionelle in Europa ausgespäht haben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass seine Agententätigkeit bereits 2002 begann.
Krah trat im laufenden Verfahren bereits als Zeuge auf. Bis Ende September sind weitere Verhandlungstage angesetzt.
Die Aufhebung seiner Immunität bedeutet für den Europaabgeordneten nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Belastung. Ob sich die Vorwürfe erhärten oder am Ende in sich zusammenfallen, bleibt abzuwarten – doch die Affäre um Maximilian Krah ist spätestens jetzt zur nationalen Angelegenheit geworden.
