Unglaublich, aber wahr: Nach ihrer Vorladung vor das Bundesverfassungsgericht, wegen ihrer Aussagen zur Thüringen-Wahl, lud Merkel jene Verfassungsrichter, die Recht über sie sprechen sollen, zum Abendessen ins Kanzleramt ein.
Nach dem skandalisierten Urnengang in Thürigen äußerte sich auch die Bundeskanzlerin zur Wahl des FDP-Regierungschefs Thomas Kemmerich. Für die AfD waren ihre Bemerkungen jedoch rechtsverletzend. Deshalb kam es zur Anzeige.
Merkel bezeichnete die absolut rechtmäßige abgelaufene Wahl als „unverzeihlich“ und betonte, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Für die AfD ist das eine klare Verletzung der „Neutralitätspflicht“. Juristen müssen nun entscheiden inwieweit Merkel damit die Kemmerich-Wahl beeinflusst hat. Der Prozess soll in zwei Wochen stattfinden.
Nachdem die Kanzlerin nun die Richter zu einem gemütlichen Abendessen einlud, reichte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen die Zuständigen ein. Dass sich ausgerechnet Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats, und vermutlich auch andere zuständige Juristen „mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“, hieß es in der Erklärung.
Direkte Kritik äußerte die AfD-Vorsitzende Alice Weidel an Merkel. Mit der Einladung der Richter habe sie wieder einmal „fehlenden Respekt vor rechtsstaatlichen Prinzipien“ bewiesen.
[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Ralf Roletschek (talk) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.de Lizenz: CC-BY-SA 3.0]