Ärztekammer diktiert Corona-Behandlung

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Autor: A.R. Bild: ccnull/ Tim Reckmann Lizenz: CC-BY 2.0 de


Wie über einen Arzt uns bekannt gemacht wurde, fordert das Bundesministerium für Soziales-, Gesundheit-, Pflege und Konsumentenschutz mit aller Dringlichkeit Mediziner auf, die übrig gebliebenen Impfstoffe zu verbrauchen und Medikamente gegen Corona zu vertreiben.

Mit einem erneuten Schreiben wird auf die „Möglichkeit und Verfügbarkeit der Medikamente Paxlovid und Lagevrio zur Therapie der akuten Covid-19 Infektion hingewiesen. Hier stellt sich die Frage, warum der Bund trotz milden Varianten und Verläufen die Verbreitung der Medikamente ankurbelt. Die Antwort liegt meistens in den Zahlen.

In Wien wurden 6.000 Anwendungsfälle der Pfizer-Medikationen verzeichnet. Es soll zu keinen schwerwiegenden Nebenwirkungen gekommen sein. Die Medikamente seien dementsprechend als hinreichend sicher zu bezeichnen.

Explizit wird der mangelende Verbrauch kritisiert:

„Leider ist es in den Bundesländern bisher nur zu einem sehr geringen Einsatz der Substanzen gekommen. Wir möchten mit diesem Schreiben zu einem breiteren Einsatz motivieren um die auch jetzt gerade beginnende Covid (Omikron) Welle mit allen Möglichkeiten therapeutisch hintanzuhalten“. Hohe Inzidenzzahlen im Gesundheitsbereich, insbesondere in den Spitälern, können so entsprechend bewältigen und eine Überlastung zu vermieden werden, hieß es in der Aufforderung.

„In Abstimmung mit der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzteschaft und dem BMSGPK ersuchen wir Sie, die zur Verfügung stehenden Medikamente entsprechend der Richtlinien breit einzusetzen“.

Das Schreiben belegt damit eindeutig, dass Steuergelder verschwendet wurden um Medikamente zu kaufen, die man jetzt nicht mehr los wird. Die Krönung des Schreibens an die Ärzte ist aber der Aufruf, abgelaufene Corona Impfungen nicht wegzuschmeißen:

„Ablaufende Chargen lagernder COVID-19 Therapeutika dürfen nicht vernichtet, sondern sollen unter den vom Hersteller in der Fachinformation jeweils vorgesehenen Lagerbedingungen unter Quarantäne gestellt werden. Diese Lagerbedingungen sind für den gesamten Zeltraum der Quarantäne unbedingt durchgehend aufrecht zu halten.Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Chargen im Fall einer (nachträglichen) Verlängerung der Haltbarkeit durch de EMA und das BASG weiterhin zum Elnsatz und somit der österreichischen Bevölkerung zu Gute kommen können,Über eine allfällige Verlängerung der Haltbarkeit der einzelnen Arzneimittelchargen

wird das BMSGPK oder das BASG schriftlich informieren.

Indirekt steht also da: Die Bundesregierung hat Steuergeld für abgelaufene und ablaufende Chargen verschwendet und steht nun unter Druck, den Schaden zu verringern. Zwar sind Chargen schon abgelaufen aber das spielt nicht, so wie bei einer abgelaufenen Milch, eine wesentliche Rolle. Hauptsache das Bild in der Öffentlichkeit wird bewahrt beziehungsweise geschönt.

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