Brüssels 210-Milliarden-Wette

Russland soll zahlen, die EU nimmt Schulden auf

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Autor: A.R. Bild: PxHere Lizenz: –


Die EU hat die eingefrorenen russischen Zentralbankreserven bislang nicht enteignet. Sie schöpft jedoch bereits die daraus entstehenden Gewinne ab, hält das Kapital ohne festes Enddatum blockiert und behält sich ausdrücklich einen späteren Zugriff vor. Gleichzeitig nimmt Brüssel bis zu 90 Milliarden Euro für die Ukraine auf. Die politische Botschaft lautet: Russland bezahlt. Der Kreditvertrag läuft vorerst allerdings über die Europäische Union.

210 Milliarden Euro ohne festes Enddatum

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 sind in der Europäischen Union rund 210 Milliarden Euro an Vermögenswerten der russischen Zentralbank immobilisiert. Der größte Teil befindet sich beim Brüsseler Wertpapierverwahrer Euroclear.

Eine Enteignung hat bislang nicht stattgefunden. Russland bleibt formal Eigentümer der zugrunde liegenden Vermögenswerte, kann darüber aber nicht verfügen. Im Dezember 2025 verschärfte der Rat die Konstruktion erheblich.

Auf Grundlage des wirtschaftspolitischen Notfallartikels 122 des EU-Vertrages untersagte er jede direkte oder indirekte Rückübertragung der russischen Zentralbankreserven. Die EU bezeichnet die Maßnahme ausdrücklich als vorübergehend und reversibel. Ein konkretes Ablaufdatum gibt es jedoch nicht.

Die Sperre soll erst aufgehoben werden, wenn Russland seinen Angriffskrieg beendet, ausreichende Reparationen für den Wiederaufbau der Ukraine leistet und seine Handlungen keine schwere Gefahr mehr für die Wirtschaft der Union darstellen. Die Kommission muss die Regelung erstmals bis Ende 2026 und anschließend jährlich überprüfen.

Rechtlich bleibt die Maßnahme damit temporär. Politisch wurde aus der regelmäßig verlängerten Sanktion jedoch eine Blockade auf unabsehbare Zeit.

Die Wahl der Rechtsgrundlage ist umstritten. Ungarn hat im März 2026 vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Rat geklagt. Budapest wirft der EU vor, mit Artikel 122 das für klassische Sanktionen maßgebliche Verfahren und das Einstimmigkeitsprinzip umgangen zu haben.

Der Streit betrifft damit nicht mehr nur Russland. Er berührt die Frage, wie weit Brüssel unter Berufung auf einen wirtschaftlichen Notstand gehen darf.

Die EU leiht sich 90 Milliarden Euro

Parallel zur längerfristigen Sperre hat die EU ein neues Darlehen für die Ukraine geschaffen. Für die Jahre 2026 und 2027 kann die Europäische Kommission bis zu 90 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen.

Die Finanzierung erfolgt nicht unmittelbar aus den russischen Reserven. Schuldnerin gegenüber den Investoren ist die Europäische Union. Abgesichert wird die Kreditaufnahme durch den verfügbaren Spielraum des EU-Haushaltes.

An der dafür geschaffenen verstärkten Zusammenarbeit beteiligen sich 24 Mitgliedstaaten, darunter Österreich. Tschechien, Ungarn und die Slowakei sind von den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf ihre Verpflichtungen gegenüber dem EU-Haushalt ausgenommen.

Die Rückzahlungskonstruktion ist ungewöhnlich. Grundsätzlich wird die Hauptsumme erst fällig, wenn die Ukraine von Russland Geld, Vermögenswerte oder eine andere finanzielle Abgeltung erhält. Die Verordnung enthält allerdings zusätzliche Rückzahlungsauslöser, insbesondere bei Verstößen gegen zentrale Auflagen sowie bei Betrug oder Korruption.

Als Sicherheit muss Kiew der EU ein Sicherungsrecht an seinem Reparationsanspruch gegen Russland einräumen. Dessen Wert entspricht jeweils den bereits ausgezahlten Kreditmitteln.

Zusätzlich hält die Verordnung ausdrücklich fest, dass die Union immobilisierte russische Vermögenswerte zur Tilgung des Kredites verwenden darf. Allerdings nur, sofern dies vollständig mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht vereinbar ist.

Damit ist das russische Kapital keine bereits verwertbare Kreditsicherheit. Brüssel hat es aber sehr wohl als mögliche spätere Rückzahlungsquelle in die Konstruktion eingebaut.

Nicht Russland nimmt den Kredit auf. Nicht Euroclear garantiert ihn. Die EU verschuldet sich heute und hofft auf russische Zahlungen morgen.

Sollten keine Reparationen fließen und ein Zugriff auf die Reserven rechtlich nicht möglich sein, verschwinden die europäischen Anleihen dennoch nicht. Die Investoren haben ihre Ansprüche gegen die Europäische Union. Genau darin liegt die finanzielle Wette.

Die Gewinne fließen bereits

Während das Kapital formal unangetastet bleibt, werden die daraus entstehenden außerordentlichen Gewinne längst für die Ukraine verwendet.

Ende März 2026 standen bei Euroclear rund 200 Milliarden Euro an sanktionierten russischen Vermögenswerten in den Büchern. Blockierte Zinszahlungen und Rückzahlungen sammeln sich dort als Barguthaben an. Euroclear legt diese Bestände wieder an und erzielt daraus erhebliche Zinserträge.

Allein im ersten Quartal 2026 waren es rund 1,1 Milliarden Euro. Für den vorgeschriebenen Sonderbeitrag stellte Euroclear 744 Millionen Euro zurück. Insgesamt hat das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits rund 6,6 Milliarden Euro über den vorgeschriebenen Windfall-Beitrag an die EU abgeführt. Eine weitere Zahlung von geschätzt 1,4 Milliarden Euro ist für Juli vorgesehen.

Die EU vertritt dabei eine klare juristische Position: Das Eigentum an den ursprünglichen Zentralbankvermögen bleibt unberührt. Die bei den europäischen Finanzinstituten anfallenden Barguthaben und daraus erwirtschafteten Nettogewinne gelten nach EU-Recht jedoch nicht als russisches Staatseigentum.

Nach den seit 2024 geltenden Regeln fließen 95 Prozent dieser außerordentlichen Einnahmen über den EU-Haushalt in den Mechanismus zur Rückzahlung der bereits beschlossenen EU- und G7-Kredite von rund 45 Milliarden Euro. Die übrigen fünf Prozent gehen an die Europäische Friedensfazilität und damit in militärische Unterstützung.

Dieser Mechanismus ist vom neuen 90-Milliarden-Kredit zu unterscheiden. Die bisherigen Erträge bedienen nicht automatisch das neue Darlehen. Für dieses hat die EU eine eigene Rückzahlungsarchitektur geschaffen.

Die politische Richtung bleibt dennoch eindeutig: Zunächst wurden die Erträge nutzbar gemacht. Beim Kapital hält sich Brüssel die Tür ausdrücklich offen.

Euroclear zwischen den Fronten

Das größte unmittelbare Risiko konzentriert sich auf Euroclear. Der belgische Finanzdienstleister gehört zur zentralen Infrastruktur des internationalen Kapitalmarktes und verwahrt den Großteil der in Europa immobilisierten russischen Staatsreserven.

Im Mai gab ein Moskauer Gericht einer Schadenersatzklage der russischen Zentralbank gegen Euroclear statt. Die Summe beträgt 18,17 Billionen Rubel, zum damaligen Wechselkurs mehr als 250 Milliarden Dollar. Wenige Tage später erklärte das Gericht das Urteil für sofort vollstreckbar.

Innerhalb der EU kann die Entscheidung nach der geltenden Verordnung weder anerkannt noch vollstreckt werden.

Anders könnte es in Drittstaaten aussehen. Nach Einschätzung von Rechtsexperten könnte Moskau versuchen, Vermögenswerte Euroclears in Ländern zu erfassen, die den europäischen Sanktionskurs nicht teilen. Als mögliche Schauplätze wurden unter anderem China, die Vereinigten Arabischen Emirate und Kasachstan genannt.

Ob solche Versuche tatsächlich erfolgreich wären, ist offen. Euroclear bestreitet die Zuständigkeit des Moskauer Gerichts und will gegen die Entscheidung vorgehen. Das Unternehmen selbst spricht jedoch von erheblichen rechtlichen, finanziellen und operativen Risiken.

Der Konflikt um die russischen Milliarden ist damit längst keine abstrakte Rechtsdebatte mehr. Ein systemrelevanter europäischer Finanzdienstleister ist zum direkten Ziel russischer Gegenmaßnahmen geworden.

Drei Verfahren gegen Brüssel

Auch vor den Gerichten der Europäischen Union wird die Konstruktion angegriffen.

Die russische Zentralbank klagt gegen die im Dezember 2025 beschlossene Transfersperre. Sie wirft der EU unter anderem schwere Verfahrensverstöße vor und beruft sich auf den besonderen Schutz staatlicher Zentralbankvermögen.

Nach eigenen Angaben hat die russische Zentralbank außerdem eine zweite Klage gegen die Verordnung zum 90-Milliarden-Kredit eingereicht. Moskau argumentiert, die EU verändere den rechtlichen und wirtschaftlichen Status der russischen Reserven, indem sie diese ausdrücklich als mögliche Rückzahlungsquelle für die Ukraine vorsieht.

Hinzu kommt die Klage Ungarns gegen die Verwendung von Artikel 122. Damit werden sowohl die Rechte Russlands an den Reserven als auch die innereuropäische Rechtsgrundlage der Sperre gerichtlich geprüft.

Über die Erfolgsaussichten lässt sich derzeit nicht seriös urteilen. Eine Entscheidung in der Sache liegt in keinem der Verfahren vor.

Brüssel bezeichnet die Konstruktion als rechtmäßig. Dass inzwischen mehrere Verfahren anhängig sind, zeigt jedoch, dass die rechtliche Lage weit weniger eindeutig ist, als politische Erklärungen vermuten lassen.

Die Schulden sind beschlossen, die Reparationen ungewiss

Dass Russland für die Schäden seines Angriffskrieges verantwortlich ist, steht außer Frage. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Europäische Union russische Zentralbankreserven ohne Friedensvertrag, internationale Vereinbarung oder rechtlich belastbaren Reparationsmechanismus endgültig einziehen kann.

Genau auf dieser Unsicherheit baut das Modell auf.

Die EU nimmt die Schulden auf. Die ersten Mittel sollen noch vor Ende Juni an die Ukraine fließen. Russland soll irgendwann später dafür aufkommen. Zusätzlich behält sich Brüssel einen Zugriff auf die blockierten Reserven vor, dessen rechtliche Grenzen noch nicht abschließend geklärt sind.

Die europäische Kreditaufnahme hängt aber nicht vom Ausgang dieser Verfahren ab. Die Anleihen müssen bedient werden, unabhängig davon, ob Moskau jemals freiwillig Reparationen zahlt oder europäische Gerichte einen Zugriff auf die Reserven ermöglichen.

Brüssel hat das russische Kapital bislang nicht enteignet. Es blockiert es ohne festes Enddatum, verwendet bereits die daraus entstehenden Gewinne und hat es ausdrücklich als mögliche künftige Rückzahlungsquelle vorgesehen.

Ob Russland am Ende wirklich bezahlt, bleibt offen. Dass die EU bis dahin Schuldnerin bleibt und ihr Haushalt die Finanzierung absichert, steht bereits fest.

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