Neue Eigenmittel für alte Schulden

Brüssels Zwei-Billionen-Apparat

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Autor: A.R. Bild: PxHere Lizenz: –


Die Europäische Kommission will für die Jahre 2028 bis 2034 Ausgabenobergrenzen von knapp zwei Billionen Euro festschreiben. Obwohl zahlreiche Mitgliedstaaten ihre eigenen Haushalte sanieren müssen, fällt der erste Kürzungsvorschlag des Rates kaum ins Gewicht. Statt den Ausgabenapparat grundlegend zu verkleinern, sucht Brüssel nach neuen Einnahmequellen. Offiziell sollen sie die nationalen Haushalte entlasten. Tatsächlich verschwindet die Belastung nicht. Sie wird nur anders verteilt.

Zwei Prozent weniger sind noch kein Sparkurs

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen umfasst rund 1,985 Billionen Euro zu laufenden Preisen. Das entspricht durchschnittlich 1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens der Union.

Dabei handelt es sich nicht um bereits beschlossene Ausgaben, sondern um die Obergrenzen, innerhalb derer die EU zwischen 2028 und 2034 Verpflichtungen eingehen und Zahlungen leisten soll. Dennoch wäre es der größte MFR-Vorschlag in der Geschichte der Union.

Im Juni legte die zyprische Ratspräsidentschaft eine überarbeitete Verhandlungsbox mit erstmals konkreten Zahlen vor. In Preisen von 2025 soll das Volumen gegenüber dem Kommissionsvorschlag um 32,8 Milliarden Euro auf rund 1,73 Billionen Euro sinken. Das entspricht einer Kürzung von gerade einmal zwei Prozent.

Beschlossen ist auch dieser Betrag nicht. Die Verhandlungsbox bildet lediglich die Grundlage für die weiteren Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten. Sie zeigt allerdings, wie eng der Korridor bereits gezogen ist: Selbst der erste angebliche Sparvorschlag lässt den Zwei-Billionen-Rahmen nahezu unangetastet.

Für mehrere Nettozahler ist das deutlich zu wenig. Österreich, Schweden, die Niederlande und weitere Staaten verlangen stärkere Kürzungen. Auf der anderen Seite verteidigen vor allem süd- und osteuropäische Länder ihre Agrar- und Regionalförderungen. Auch das Europäische Parlament fordert höhere Mittel für zahlreiche reguläre Programme und möchte den Schuldendienst des Corona-Fonds außerhalb dieses Ausgabenrahmens verbuchen.

Jede Seite will ihre Prioritäten schützen. Das Ergebnis ist ein vertrautes Brüsseler Muster: Über Einsparungen wird gesprochen, über neue Einnahmen entschieden.

Corona-Schulden bis 2058

Ein wesentlicher Teil des zusätzlichen Finanzbedarfs entsteht nicht durch neue Projekte, sondern durch alte Schulden.

Während der Corona-Pandemie nahm die Europäische Union für das Aufbauinstrument NextGenerationEU erstmals in großem Umfang gemeinsame Schulden auf. Ein Teil des Geldes wurde als Darlehen an Mitgliedstaaten vergeben. Diese Kredite müssen von den jeweiligen Empfängerländern zurückgezahlt werden.

Anders verhält es sich mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die dafür aufgenommenen EU-Schulden werden ab 2028 über den gemeinsamen Haushalt getilgt. Die Rückzahlung soll spätestens Ende 2058 abgeschlossen sein.

Für Tilgung, Zinsendienst und damit verbundene Kosten der NextGenerationEU-Schulden sieht die zyprische Verhandlungsbox rund 149,3 Milliarden Euro in Preisen von 2025 vor. Zu laufenden Preisen entspricht dies rund 168 Milliarden Euro.

Die Schulden der Corona-Jahre verschwinden damit nicht. Sie werden in den nächsten Finanzrahmen verschoben und konkurrieren dort mit Landwirtschaft, Regionalförderung, Forschung, Grenzschutz, Verteidigung und Ukraine-Hilfe um dieselben Mittel.

Die Kommission argumentiert, neue Eigenmittel seien notwendig, damit der Schuldendienst weder bestehende Programme verdrängt noch zu stark steigenden nationalen Beiträgen führt. Das Problem an dieser Darstellung: Auch neue Eigenmittel müssen irgendwo erwirtschaftet oder eingehoben werden. Sie beseitigen die Kosten nicht, sondern verändern lediglich den Weg, auf dem sie nach Brüssel gelangen.

Fünf neue Geldquellen

Der EU-Haushalt wird derzeit überwiegend über die Mitgliedstaaten finanziert. 2025 stammten 65 Prozent der Eigenmittel aus Beiträgen, die sich am Bruttonationaleinkommen der einzelnen Länder orientieren. Weitere Einnahmen kommen aus Mehrwertsteueranteilen, Zöllen und einer Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen.

Dieses System macht steigende EU-Ausgaben politisch sichtbar. Wächst der Haushalt, müssen nationale Regierungen höhere Überweisungen erklären.

Die Kommission will die Finanzierung deshalb breiter aufstellen. Ihr Vorschlag umfasst fünf neue Eigenmittel. Gemeinsam mit Änderungen an bestehenden Einnahmequellen sollen sie ab 2028 durchschnittlich rund 58 Milliarden Euro pro Jahr einbringen.

Erstens will Brüssel einen größeren Anteil der Erlöse aus dem europäischen Emissionshandel abschöpfen. Die Kommission erwartet daraus jährlich rund 9,6 Milliarden Euro.

Dabei handelt es sich nicht um kostenloses Geld. Unternehmen müssen Emissionszertifikate erwerben. Ein Teil der dadurch entstehenden Kosten dürfte über Energie-, Transport- und Produktpreise weitergegeben werden. Werden Einnahmen nach Brüssel umgeleitet, fehlen sie außerdem in den nationalen Haushalten.

Zweitens soll ein größerer Anteil der Erträge aus dem CO₂-Grenzausgleich CBAM an die EU fließen. Dieser Mechanismus belastet bestimmte Importe aus Staaten, deren Klimavorgaben weniger streng sind. Erwartet werden rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr.

Drittens schlägt die Kommission ein Eigenmittel auf Basis nicht gesammelter Elektro- und Elektronikaltgeräte vor. Für jedes Kilogramm Elektroschrott, das ein Mitgliedstaat gemessen an der festgelegten Zielgröße nicht erfasst, soll ein einheitlicher Betrag angerechnet werden. Das erwartete Aufkommen liegt bei rund 15 Milliarden Euro jährlich.

Das wäre keine direkte Steuer auf einen alten Fernseher oder ein nicht entsorgtes Mobiltelefon. Zahlen müssten zunächst die Mitgliedstaaten aus ihren Haushalten. Verbessern sie ihre Sammelquoten nicht ausreichend, steigt der an Brüssel abzuführende Betrag.

Viertens ist eine Eigenmittelquelle auf Basis der Tabakbesteuerung vorgesehen. Berechnet werden soll sie durch einen einheitlichen Abrufsatz von 15 Prozent auf die mitgliedstaatspezifische Mindestverbrauchsteuer für Tabakwaren und verwandte Produkte, die zum Verbrauch freigegeben werden. Die Kommission erwartet daraus durchschnittlich 11,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Auch dabei handelt es sich nicht automatisch um eine unmittelbar von Brüssel eingehobene Steuer auf jede Zigarettenpackung. Die nationale Zahlung wäre jedoch an die jeweilige Mindestverbrauchsteuer und die zum Verbrauch freigegebenen Mengen gekoppelt. Damit wächst der politische Druck, die entsprechenden Einnahmen langfristig über höhere Belastungen abzusichern.

Fünftens soll die sogenannte Corporate Resource for Europe eingeführt werden. Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen jährlichen Nettoumsatz von mindestens 100 Millionen Euro erzielen, sollen einen nach Umsatzklassen gestaffelten Pauschalbetrag leisten. Kleine und mittlere Unternehmen wären ausgenommen. Erwartetes Aufkommen: rund 6,8 Milliarden Euro jährlich.

Diese Abgabe orientiert sich am Umsatz und nicht am Gewinn. Damit könnten auch Unternehmen belastet werden, die hohe Erlöse, aber geringe Margen aufweisen oder Verluste schreiben. Die wirtschaftlichen Folgen würden sich nicht zwangsläufig auf die Eigentümer beschränken. Sie könnten auch Investitionen, Arbeitsplätze und Preise treffen.

Keine EU-Steuer – aber auch kein Gratisgeld

Nicht alle vorgeschlagenen Eigenmittel sind klassische Steuern. Manche wären Anteile an bereits bestehenden Einnahmen. Andere würden als nationale Beiträge berechnet. CORE wäre hingegen ein unmittelbarer Unternehmensbeitrag.

Diese Unterschiede sind rechtlich bedeutsam. Für die wirtschaftliche Belastung sind sie weniger entscheidend.

Wird ein Teil der Emissionshandelserlöse an Brüssel überwiesen, fehlt dieses Geld den Mitgliedstaaten. Entsteht eine Zahlungspflicht wegen nicht gesammelten Elektroschrotts, muss sie aus dem nationalen Haushalt beglichen werden. Leistet ein Unternehmen einen neuen EU-Beitrag, fließt dieser in seine Kostenrechnung ein.

Brüssel kann die Finanzierung daher anders benennen und neu berechnen. Der zugrunde liegende Finanzierungsbedarf bleibt bestehen.

Die Kommission verspricht, nationale Haushalte mit den neuen Eigenmitteln zu entlasten. Das kann rechnerisch stimmen, wenn die BNE-Beiträge entsprechend sinken. Es bedeutet aber nicht, dass Bürger und Wirtschaft insgesamt weniger belastet werden. Die Kosten werden lediglich von sichtbaren nationalen Überweisungen auf andere Einnahmequellen verschoben.

Noch ist keiner dieser Vorschläge beschlossen. Die Eigenmittelentscheidung verlangt Einstimmigkeit im Rat und muss anschließend von allen Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden.

In Österreich wären dafür die Genehmigung des Nationalrates und bei der Einführung neuer Eigenmittel auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. In beiden Kammern wäre jeweils eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.

Die politische Richtung ist dennoch klar. Brüssel soll künftig über mehr Einnahmen verfügen, die nicht bei jeder Budgeterhöhung als zusätzlicher nationaler Mitgliedsbeitrag erscheinen.

Das verändert nicht nur die Finanzierung. Es verschiebt finanzpolitische Macht.

Österreich bleibt Nettozahler

Für Österreich ist diese Entwicklung besonders relevant. Das Land gehört seit seinem EU-Beitritt zu den Nettozahlern. Zwischen 2019 und 2024 lag der operative Saldo jährlich zwischen rund minus 900 Millionen und minus 1,4 Milliarden Euro.

Für 2026 erwartet der parlamentarische Budgetdienst Zahlungen aus dem österreichischen Bundeshaushalt an die EU von insgesamt rund 4,4 Milliarden Euro. Darin enthalten sind der reguläre Mitgliedsbeitrag, Zolleigenmittel und weitere Zahlungen.

Gleichzeitig sind im Bundeshaushalt Rückflüsse von rund 2,1 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Zahl bildet allerdings nicht sämtliche EU-Zahlungen an österreichische Empfänger ab. Förderungen, die von der Kommission direkt an Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder andere Organisationen überwiesen werden, scheinen darin nicht vollständig auf. Die beiden Beträge dürfen daher nicht einfach voneinander abgezogen werden, um den endgültigen Nettosaldo zu berechnen.

Ein Teil der für 2026 vorgesehenen Rückflüsse stammt noch aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität. Für Österreich handelt es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die dafür aufgenommenen gemeinsamen EU-Schulden werden ab 2028 allerdings über den Unionshaushalt bedient. Als Nettozahler beteiligt sich Österreich somit mittelbar auch an ihrer Rückzahlung.

Zusätzlich ist offen, ob Österreich seinen derzeitigen Beitragsrabatt nach 2027 behalten kann. Der Kommissionsvorschlag sieht keine Fortsetzung der bisherigen Korrekturmechanismen vor. Würden sie entfallen, könnte Österreichs Belastung selbst bei unveränderter Haushaltsgröße steigen.

Die Bundesregierung muss daher mehr verlangen als eine kosmetische Kürzung von zwei Prozent. Entscheidend sind ein niedrigerer Gesamtrahmen, eine klare Priorisierung der Aufgaben, der Schutz des österreichischen Rabatts und eine genaue Prüfung jeder neuen Einnahmequelle.

Auch Brüsseler Eigenmittel entstehen nicht aus dem Nichts. Sie werden von Mitgliedstaaten überwiesen, aus Unternehmensbeiträgen finanziert oder über öffentliche Haushalte und Preise getragen.

Brüssel nennt es Eigenmittel. Zahlen müssen weiterhin andere.

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