Griechenland verschärft seine Abschiebepolitik. Das Parlament in Athen hat ein Gesetz beschlossen, das schnellere Rückführungen abgelehnter Asylbewerber ermöglichen und ihre Überstellung in sogenannte Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union vorbereiten soll.
Voraussetzung dafür sind bilaterale Vereinbarungen mit aufnahmebereiten Drittstaaten. Nach Angaben des griechischen Migrationsministers Thanos Plevris führt seine Regierung bereits Gespräche mit zwei afrikanischen Ländern. Um welche Staaten es sich handelt, wurde bislang nicht bekannt gegeben.
Griechenland arbeitet dabei gemeinsam mit Österreich, Deutschland, Dänemark und den Niederlanden an sogenannten „Return Hubs“. Die beteiligten Staaten wollen möglichst noch in diesem Jahr erste Abkommen abschließen. Die Zentren könnten nach den bisherigen Planungen 2027 in Betrieb gehen.
Damit wird ein Modell zur offiziellen europäischen Politik, das noch vor wenigen Jahren von weiten Teilen des politischen und medialen Establishments als unzulässiger Tabubruch behandelt wurde.
Neue Migrationsroute über Libyen
Athen handelt nicht ohne Grund. Zwar liegen die Ankünfte über die traditionelle Route durch die östliche Ägäis deutlich unter dem Niveau der großen Migrationskrise von 2015 und 2016. Dafür hat sich südlich von Kreta eine neue Route entwickelt.
Vor allem Kreta und die kleine Insel Gavdos verzeichnen seit einigen Jahren stark steigende Ankünfte aus Libyen. Die beiden Inseln liegen der nordafrikanischen Küste näher als viele andere Teile Griechenlands und werden zunehmend zum Ziel von Schlepperbooten.
Bereits während der Migrationskrise 2015 und 2016 war Griechenland eines der wichtigsten Einfallstore nach Europa. Mehr als eine Million Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten erreichten damals den Kontinent über die griechische Route. Die Behörden standen einer Entwicklung gegenüber, die weder durch europäische Verteilungsmechanismen noch durch wirksame Rückführungen nachhaltig bewältigt wurde.
Bis heute liegt genau dort das zentrale Problem der europäischen Asylpolitik: Eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung bedeutet in der Praxis keineswegs, dass der Betroffene Europa auch verlässt.
Nach Angaben der Europäischen Kommission werden nur rund 20 Prozent der Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt, tatsächlich zurückgeführt. Jährlich werden mehr als 400.000 Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht zum Verlassen der Europäischen Union aufgefordert. Der weitaus größte Teil bleibt dennoch im europäischen Raum.
Ein System, das seine eigenen Entscheidungen in vier von fünf Fällen nicht durchsetzt, verliert zwangsläufig seine ordnende und abschreckende Wirkung.
Rückführungszentren als Ausweg
Die geplanten Zentren in Drittstaaten sollen dieses Vollzugsdefizit zumindest teilweise beheben. Sie richten sich an Personen ohne Aufenthaltsrecht, deren unmittelbare Rückführung in das Herkunftsland nicht gelingt oder sich über längere Zeit verzögert.
Rat und Europäisches Parlament haben sich Anfang Juni vorläufig auf neue gemeinsame Rückführungsregeln geeinigt. Die Verordnung muss noch formal von beiden Institutionen angenommen werden. Sie soll künftig schnellere und EU-weit einheitlichere Verfahren schaffen.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Möglichkeit, Menschen auch in einen sicheren Drittstaat zu überstellen, wenn dieser auf Grundlage eines Abkommens mit der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat zu ihrer Aufnahme bereit ist. Eine persönliche Verbindung des Betroffenen zu diesem Staat soll dafür nicht zwingend erforderlich sein.
Bislang waren Überstellungen in Drittstaaten regelmäßig an engere rechtliche Voraussetzungen gebunden. Die neue Regelung würde den Mitgliedstaaten deshalb erheblich mehr Handlungsspielraum verschaffen.
Menschenrechtsorganisationen warnen vor Misshandlungen, willkürlicher Haft und unzureichenden Standards in möglichen Aufnahmestaaten. Solche Einwände müssen bei der Auswahl, vertraglichen Bindung und Kontrolle der Zentren berücksichtigt werden. Sie dürfen jedoch nicht erneut als pauschaler Vorwand dienen, um jede wirksame Rückführungspolitik bereits im Ansatz zu verhindern.
Ein Rechtsstaat ist nicht nur verpflichtet, Schutzgesuche ordentlich zu prüfen. Er muss auch in der Lage sein, eine rechtskräftige Ablehnung durchzusetzen.
Noch fehlen die entscheidenden Abkommen
Von einer vollzogenen Migrationswende kann dennoch keine Rede sein. Bislang gibt es weder öffentlich bekannte Verträge mit den beiden afrikanischen Staaten noch festgelegte Standorte für die geplanten Zentren.
Wie schwierig solche Verhandlungen sind, zeigt ein anderes Beispiel: Gespräche über eine vergleichbare Vereinbarung mit Uganda wurden vorerst ausgesetzt. Der politische Wille europäischer Regierungen genügt nicht, wenn mögliche Partnerstaaten Bedingungen stellen, zögern oder sich ganz zurückziehen.
Ungeklärt bleiben zudem wesentliche Fragen zur Finanzierung, zur rechtlichen Verantwortung und zur dauerhaften Kontrolle der Einrichtungen. Es besteht daher weiterhin die Gefahr, dass aus dem entschlossen klingenden Begriff „Return Hub“ am Ende lediglich ein weiteres kostspieliges europäisches Pilotprojekt wird.
Trotzdem weist der griechische Beschluss in die richtige Richtung. Er durchbricht das bisherige Prinzip, wonach Europa zwar Aufenthaltsrechte verweigern, die daraus folgenden Entscheidungen aber kaum vollstrecken konnte.
Bemerkenswert ist auch die politische Entwicklung. Maßnahmen, für die rechte Parteien jahrelang ausgegrenzt und moralisch verurteilt wurden, werden inzwischen von konservativen Regierungen und europäischen Institutionen selbst vorbereitet. Der Druck der Realität hat die Debatte weiter verändert als zahlreiche Sonntagsreden über einen angeblich unveränderlichen migrationspolitischen Konsens.
Entscheidend wird nun sein, ob Griechenland, Österreich und die übrigen beteiligten Staaten verbindliche Vereinbarungen abschließen und die Zentren wirklich errichten. Rückführungsmodelle entfalten nur dann Wirkung, wenn sie nicht jahrelang angekündigt, sondern sichtbar umgesetzt werden.
Europa braucht keine weiteren Asylbeschlüsse, die lediglich auf dem Papier konsequent erscheinen. Es braucht ein System, in dem eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung wieder jene Bedeutung erhält, die sie in einem funktionierenden Rechtsstaat haben muss: die tatsächliche Ausreise.
