Bundesverfassungsgericht erteilt AfD-Hetze des Innenministers klare Absage

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Seehofer hat Internetseite des Ministeriums missbräuchlich verwendet

Eine krachende Niederlage musste der bundesdeutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) einstecken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erteilte der Hetze gegen die AfD, die der angeblich konservative Politiker betrieben hatte, eine deutliche Absage.

Am Anfang der Sache stand eine Aussage von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Das Staatsoberhaupt hatte 2018 eine Veranstaltung in Chemnitz beworben, bei der unter anderem die linksextreme Musikgruppe „Feine Sahne Fischfilet“, die in ihren Liedertexten unter anderem zu Gewalt gegen Polizisten auffordert, beworben. Das wiederum brachte Steinmeier scharfe Kritik der AfD ein.

In der Folge bezeichnete Seehofer in einem Interview im Bundestag die patriotische Partei als „staatszersetzend“, und die betreffende Passage wurde dann auch auf die Internetseite des Innenministeriums, woraufhin die AfD klagte. Zu Unrecht, wie nun das Bundesverfassungsgericht urteilte. Die Höchstrichter befanden, dass Seehofers Interviewäußerungen zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien, zumal außerhalb seiner amtlichen Funktion ein Regierungsmitglied „weiterhin am politischen Meinungskampf teilnehmen könne“.

Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite habe Seehofer allerdings auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zu Verfügung stünden. Da er diese Möglichkeit im politischen Meinungskampf eingesetzt habe, liege ein Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität vor. Damit werde das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.

Man kann es aber auch so ausdrücken: Seehofer hat die Internetseite des Ministeriums missbräuchlich verwendet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt jedenfalls, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Rechtsstaat noch intakt ist.

[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Rainer Lück 1RL.de Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE]

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