Ein Beispiel für „Lügenpresse“?

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Wie die APA die Abstammung des mutmaßlichen Mörders von Kottingbrunn behandelt

Am frühen Sonntag, den 27. Oktober, erschüttert eine Bluttat den Ort Kottingbrunn. Eine Frau und ein kleines Mäderl werden mit einem Küchenmesser erstochen, ein kaum einjähriger Säugling stirbt später im Krankenhaus.

Als mutmaßlicher Täter gilt der Ehemann und Vater, der nach Angaben der Polizei geständig ist.

In der Tageszeitung „Die Presse“ ist am folgenden Tag eine APA-Meldung zu lesen. Darin heißt es unter anderem … der Beschuldigte, ein österreichischer Staatsbürger …, wobei derjenige, der mutmaßlich seine Familie ausgerottet hat, in der Überschrift mit der Bezeichnung Familienvater geehrt wird. Auch an den beiden folgenden Tagen wird nichts über den ethnisch-kulturellen Hintergrund des Familienvaters berichtet.

Aus anderen Medien, zum Beispiel der Tageszeitung „Österreich“ wissen wir: Der Familienvater schreibt sich Samet A., die nunmehr tote Ehefrau Tugba, die Tochter heißt Tuana. „Österreich“ schreibt, im Unterschied zur APA, die ganze Wahrheit: Er ist österreichischer Staatsbürger mit türkischem Migrationshintergrund. Für ihn gilt, no na, die Unschuldsvermutung.

Fazit: Auch wer einen Teil der Wahrheit verschweigt, der lügt. Im vorliegenden Fall (Ehrenmord?) kommt es nicht auf die papiermäßige Staatsangehörigkeit an, sondern auf den ethnisch-kulturellen Hintergrund. Aber den unterschlägt uns die APA. Das erinnert ein wenig an den Silvester zu Köln anno 2015, wo auch erst nach und nach die Wahrheit ans Licht kam.

Ganz allgemein kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Gutmenschen geradezu erleichtert aufatmen, wenn bei einem Verbrechen der Täter ein Einheimischer ist. Da wird dann gleich auch gemutmaßt, die Tat habe sicherlich einen rechtsradikalen Hintergrund und es wird die volle Härte des Gesetzes eingefordert. Hingegen gebietet es die politische Korrektheit, bei einem nicht-autochthonen Täter sofort nach dem Psychiater zu rufen, der ex cathedra und möglichst schnell die mangelnde Zurechnungsfähigkeit des armen Kranken feststellen möge.

[Autor: E.K.-L. Bild: GSvA Lizenz: -]

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