EU-Gericht stärkt Rechte gewalttätiger Asylwerber

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Afghanischer Schläger war aus belgischem  Unterbringungszentrum geflogen

Gewalttätige Asylwerber dürfen sich freuen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt ihre Rechte. Der Anlassfall eignete sich in Belgien. Ein minderjähriger „Flüchtling“ aus Afghanistan beteiligte sich in einem Unterbringungszentrum an einer Schlägerei. Daraufhin setzte der Leiter der Einrichtung die Kulturbereicherung vom Hindukusch für 15 Tage vor die Tür, was bedeutete, dass es für den Afghanen für diesen Zeitraum kein Geld, kein Essen und keinen Schlafplatz auf Kosten der Steuerzahler gab. Um nicht unter der Brücke schlafen zu müssen, wurde dem Afghanen eine Liste mit privaten Obdachlosenunterkünften mitgegeben.

Der Afghane beklagte und bekam letzten Endes vom EuGH Recht. Das Höchstgericht der EU argumentierte, es seien zwar Strafen für Fehlverhalten zulässig, um dann auf eine linke Linie umzuschwenken. Die Sanktionen müssen verhältnismäßig sein, die „elementarsten Bedürfnisse“ und einen „würdigen Lebensstandard“ gewährleisten und „dauerhaft und ohne Unterbrechung“ sein.

Daher sei ein auch nur vorübergehender Entzug von Unterkunft und Verpflegung ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta. Kritiker der Grundrechtecharta hatten vor deren Inkrafttreten eindringlich davor gewarnt, dass sie vom EuGH exzessiv ausgelegt werden wird.

Außerdem argumentierte der EuGH, der minderjährige Afghane sei „besonders schutzwürdig“. Was an einem minderjährigen Schläger „besonders schutzwürdig“ sein soll, wissen anscheinend nur weltfremde Richter, die in Wolkenkuckucksheim leben.

[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Cédric Puisney from Brussels, Belgium Lizenz: CC BY 2.0]

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