FPÖ NÖ startet Kampagne zur Unterstützung des Volksbegehrens „Asylstraftäter sofort abschieben“

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Autor: B.T. Bild: FPÖ-NÖ Lizenz: –


Nationale Gesetzgebung und internationale Abkommen sind abzuändern

Seit rund zwei Monaten haben die Bürger die Möglichkeit, eine Unterstützungserklärung für das vom freiheitlichen niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl initiierte überparteilichen Volksbegehren „Asylstraftäter sofort abschieben“ abzugeben. Wie wichtig eine rigorose Außerlandesbringung straffällig gewordener Asylwerber und Asylberechtigter ist, hat zuletzt der Fall Leonie vor Augen geführt.

Die FPÖ Niederösterreich hat nun eine Kampagne zur Unterstützung des Volksbegehrens „Asylstraftäter sofort abschieben“ gestartet. Der freiheitliche Landesparteiobmann Udo Landbauer erklärte in diesem Zusammenhang: „Es braucht eine Gesetzgebung, die das Leben unserer Kinder, Mädchen und Frauen schützt und die Interessen der Österreicher über den Schutz straffälliger Asylanten stellt! Unsere Bevölkerung hat die permanenten Ausreden der ÖVP, warum jemand nicht abgeschoben werden kann, längst satt. Wer nach Österreich kommt und auch nur ein einziges Mal auffällig im Sinne von straffällig wird, gehört auf dem schnellsten Weg in eine Hercules Maschine verfrachtet und abgeschoben.“

Landbauer forderte eine Abänderung der nationalen Gesetzgebung und internationaler Abkommen, damit eine rasche Abschiebung von Asylstraftätern rasch erfolgen kann. Als Beispiel eines „internationalen Knebelvertrags“ nannte der FPÖ-Politiker die Genfer Flüchtlingskonvention, die den Österreichern nur zum Nachteil gereiche. Denn wenn man straffällige und kriminelle Asylwerber, die sich an unseren Frauen und Kindern vergreifen, nicht abschieben könne, dann laufe etwas gewaltig schief. Für Landbauer braucht es daher „ein Regelwerk, das in erster Linie dem Schutz und den Interessen unserer Bevölkerung dient“.

Eine Unterstützungserklärung des Volksbegehrens „Asylstraftäter sofort abschieben“ kann auf allen Gemeindeämtern oder online unter https://www.bmi.gv.at/411/ (Bürgerkarte oder Handysignatur erforderlich) abgegeben werden.

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