Grüne Fußfessel?

by John Tuscha

Autor: E.K.-L. Bilder: Wikipedia/ Jérémy-Günther-Heinz Jähnick Lizenz: CC BY-SA 3.0


Der Name Florian Teichtmeister sagt Ihnen sicher etwas. Der Mann – für ihn und auch für die ihn verfolgende Staatsanwaltschaft – gilt, na eh klar, die Unschuldsvermutung. Dem Vernehmen nach vergnügt sich der vor Monaten noch schwerkrank-verhandlungsunfähige Theatermann in noblen Etablissements der Wiener Innenstadt. Er scherzt und lacht. Das dräuende Strafverfahren? Mein Gott, das macht ihm vermutlich die wenigsten Sorgen. Der Richter soll mich halt verurteilen, damit so ein kleiner, minder entlohnter Talarträger seinen Alltagsfrust loswird.

Die Quelle, aus der Herr Teichtmeister seinen Optimismus zu schöpfen vermag, heißt Gesetz. Genauer gesagt: das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in seiner Schönheit und Eleganz. Dort finden wir im Artikel 65 die Befugnis des Bundespräsidenten, einen vom Gericht rechtskräftig Verurteilten zu begnadigen oder die Milderung, allenfalls Umwandlung der Strafe zu verfügen. Allerdings bloß auf Vorschlag der Justizministerin.

Herr Teichtmeister denkt vielleicht so: „Namhafte Grüne waren doch schon in der Vergangenheit für eine Entkriminalisierung der Pädophilie. Daher könnte nach meiner Verurteilung die von den Grünen in die Regierung entsandte Kultur-Staatssektretärin sowie die grüne Justizministerin dem grünen Ex-Parteichef flugs vorschlagen, mir statt der Haft – oder, Gott behüt‘, einem Aufenthalt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – eine kommode Fußfessel zu spendieren. Damit würde auch ein bestimmtes Aufsichtsratsmitglied des Burgtheaters (aus Gründen des Datenschutzes sei hier verschwiegen, dass es sich dabei allenfalls um eine frühere Mitarbeiterin des grünen Parlamentsklubs und derzeitige Gattin des grünen Ex-Parteichefs handeln könnte; Anm. E. K.-L) dringen. Eine Fußfessel sieht man ja gar nicht. Und so wäre mein Weg frei auf die Bühne des Burgtheaters …

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