Kommt die Gesundheitsdiktatur

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Autor: F.S. Bild: PxHere Lizen: –


Impfpflicht: Die Regierung macht aus einer Gesundheitskrise eine Demokratiekrise

Die absolute Impfpflicht wird kommen, und das gegen den Willen sehr, sehr vieler Österreicher. Damit ist aber auch das finale Kapitel der Etablierung einer Gesundheitsdiktatur in unserem Lande aufgeschlagen. Widerstand und massivste Gegenreaktionen, derzeit alles andere als ausgeschlossen, sind sehr, sehr wahrscheinlich. Kein teilnehmender Beobachter wird am Ende dieses gefährlichen machtpolitischen Experiments sagen können, es hätte keine kritischen und warnenden Stimmen gegeben. Niemand wird sagen können, dass das bewusst provozierte Abgehen von einer jahrzehntelangen politischen Konsenskultur nicht für alle sichtbar geworden ist. Und dass in diesem von den Herrschenden rücksichtslos betriebenen Projekt tatsächlich „Alles mit Allem“ zu tun hat, und damit eine neue „Qualität“ der Kollektivität und Totalität in Sachen Gesundheitspolitik erreicht worden ist. Eingespannt wird wieder einmal unter der Oberhoheit der ÖVP, aber mit ausdrücklichem Wissen und Willen durch den Koalitionspartner Die Grünen über das gesamte Land gespannte Lehenspyramide, die im Zuge der Corona-Maßnahmen weitreichende ökonomische, soziale, mediale und damit schluss­endlich machtpolitische Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen und verfestigt hat.

Die Maßnahmen, die durch die Regierungsparteien vor 22 Monaten unter dem Titel der Corona-Politik begonnen worden sind, d. h. Lockdown, Maskenpflicht und Testungszwang, münden final in der absoluten Impfpflicht für die österreichische Bevölkerung. Und das mit Wissen und Willen der beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne, der beiden Oppositionsparteien SPÖ und NEOS, der Sozialpartner und einem wesentlichen Teils der österreichischen Medien. Flankenschutz erhält die absolute Impfpflicht dann auch noch von relevanten Teilen des sogenannten österreichischen „Gesundheits- und Wissenschaftssystems“, das sich seit Beginn in einer permanenten Symbiose mit den gesundheitspolitisch Mächtigen in diesem Lande, vom Bundeskanzler und Gesundheitsminister abwärts, befindet.
Angekündigte Begutachtungsverfahren her, mögliche Expertenhearings hin, am Ende des Tages kommt es gegen den ausdrücklichen Willen von Hundertausenden, ja Millionen österreichischer Bürger zu einem höchstpersönlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Menschen. Der §§ 83 ff im österreichischen Strafgesetzbuch nennt den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit „Köperverletzung“ und pönalisiert einen solchen mit erheblichen Strafen. Durch eine positivrechtliche Impfpflicht, vorerst für Corona-Impfungen, will man hier nicht nur das Strafrecht aushebeln, sondern im Umkehrschluss auch noch alle jene, die sich zum Schutze ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit gegen eine solche Zwangsimpfung wehren, mit schweren und schwersten Verwaltungsstrafen belegen. Die Impfentscheidung wird in einem Entscheidungsprozess ganz und gar keine freiwillige, sondern eine im höchsten Maß erzwungene, massivst herbeigeführte sein.

Lockdown, Maskenpflicht und Testungszwang münden final in der absoluten Impfpflicht.

Bereits jetzt kennt das österreichische Recht im Epidemiegesetz eine abgestufte Impfpflicht. Der § 17 Abs. 3 Epidemiegesetz normiert neben „besonderen Vorsichtsmaßnahmen“ eine mögliche Impfpflicht für das Gesundheitspersonal, ohne allerdings konkret auf die aktuelle Coronasituation einzugehen: „(3) Für Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen ist die Beobachtung besonderer Vorsichten anzuordnen. Für solche Personen können Verkehrs- und Berufsbeschränkungen sowie Schutzmaßnahmen, insbesondere Schutzimpfungen, angeordnet werden.“
Über das Gesundheitspersonal hinaus im Hinblick auf Schutzimpfungen oder der Gabe von Prophylaktika geht der § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz, der folgendermaßen lautet: „(4) Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.“

Deshalb wurde begleitend zur Einführung der Corona-Impfung mit Jahreswechsel 2020/2021 Zug um Zug eine anhaltende Impfpropaganda des Corona-Regimes medial und mit in der Öffentlichkeit breit platzierten sogenannten „Experten“ in den letzten elf Monaten auf breiter Front ausgerollt. An die Spitze dieses Corona-Propagandafeldzuges stellte sich der SPÖ-nahe Ärztekammerpräsident Thomas Szekers. Szekeres, unter anderem als oberster Ärztevertreter in Österreich auch für ein sogenanntes „Memorandum“ mit dem Gesundheitsministerium zuständig, gab über Wochen und Monate die Speerspitze für eine Impfpflicht, zuerst für das Gesundheitspersonal und in weiterer Folge für die Gesamtbevölkerung. Szekeres war es auch, der gemeinsam mit seinen mehrheitlich schwarzen Landesärztekammerpräsidenten nicht nur die Impfpflicht trommelte, sondern auch auf die eigenen Ärzte „einwirkte“, damit sich hier keine kritischen Geister gegen die Corona-Maßnahmen formieren konnten.

Unter dem Titel „Ergänzung vom 2. September 2021 zum Memorandum of Understanding zu Covid-19-Impfungen zwischen Österreichischer Ärztekammer und Gesundheitsministerium (Abschluss April 2020) (8369/J)“ beschäftigt sich derzeit der österreichische Nationalrat in einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ-Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch mit höchst brisanten Absprachen zwischen Gesundheitsministerium und Ärztekammer zur Corona-Impfung. So verspricht die Ärztekammer dem Gesundheitsministerium eine „Medienkampagne“ zur Erhöhung der Impfbereitschaft. Dazu wurde auch das Ansprechen des Impfthemas bei „anderen Arztterminen“, soll offensichtlich heißen, bei jenen, die nicht mit dem Impfen unmittelbar zu tun haben, zwischen ÄK-Präsident Szekeres und Gesundheitsminister Mückstein vereinbart. Darüber hinaus wurde von Seiten der Ärztekammer ein „verstärktes Vorgehen“ gegen Ärzte, die „Falschinformationen“ verbreiten, soll wohl heißen, gegen die Corona-Impfungen kritisch eingestellt sind, ausgelobt. Dafür ließ sich die Ärztekammer von Gesundheitsminister Mückstein eine entsprechende Honorierung für Erst-, Zweit- und jeden weiteren „Stich“ mit 25 Euro, 20 Euro bzw. weitere 20 Euro versprechen. Als Finanzierungsgrundlage wurde das sogenannte „Covid-19-Zweckzuschussgesetz“ für die Bedeckung der daraus entstehenden Kosten angesprochen.

Erste einschlägige „Gesetzes-Entwürfe“ für eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe fanden bereits Mitte November das Licht der medialen Öffentlichkeit. Diese zirkulierten mutmaßlich in Beamtenkreisen des Gesundheitsministeriums bzw. in der interministeriellen Koordination mit anderen Ministerien. In einem dieser „Entwürfe“ waren von den Ärzten bis zu den Sanitätern alle einschlägigen Berufsgruppen umfasst. Explizit wurde bei den Impfungen auf die jeweilige Art, die Intervalle und die Kombinationen abgestellt. Auch die Auffrischungsimpfungen wurden unter diese Impfpflicht gestellt. Interessant ist die Rückfallposition, dass „Schutz- und Auffrischungsimpfung“ nicht mit „Zwang“ verabreicht werden dürfen. Wobei hier nur der direkte, dh. durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa mit körperlicher Einwirkung und damit Brechung des Widerstands durch Dritte, ausgeschlossen wäre. Ein „indirekter Zwang“, wird mit einer Verwaltungsstrafe von 3.600 Euro bzw. bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen Arrest festgelegt.

Eine Überprüfung der absolvierten Impfpflicht soll sowohl durch die Bezirksverwaltungsbehörden als auch die Dienstgeber erfolgen können. Ausnahmen soll es laut dieses Entwurfs für Schwangere und darüber hinaus jene Personen geben, bei denen vom Amtsarzt eine Gefahr für Leben oder Gesundheit festgestellt worden ist. Damit möchte man dem niedergelassenen Bereich bei den Ärzten bzw. auch Krankenhausärzten oder Ärzten in sozialversicherungsrechtlichen Einrichtungen offensichtlich jede Befreiungsmöglichkeit mittels Attest „von Amts wegen“ nehmen. Die Verstaatlichung der Gesundheitsversorgung im Bereich der Corona-Impfungen wird damit zur Perfektion getrieben. Lässt man die Abstellung dieses „Gesetzes-Entwurfs“ auf die Gesundheitsberufe weg, dann liegt bereits jetzt ein fix und fertiges Corona-Impfpflichtgesetz vor, das eigentlich durch das Corona-Regime nur noch einer Beschlussfassung zugeführt werden muss. Durch die bereits medial angekündigte Einbindung von SPÖ und NEOS und die explizite Ausladung der kritischen Oppositionspartei FPÖ sind wohl auch die parlamentarischen und gesetzestechnischen Fronten geklärt. Denn es ist nicht auszuschließen, dass sich Türkis–Grün diese Corona-Impfpflicht mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament, und damit zumindest mit den Stimmen der SPÖ, absegnen lässt.

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