Kurz und seine liebe Not mit dem Rechtsstaat

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Kanzler will juristische Fragen in Bezug auf Covid-19-Maßnahmen „nicht überbewerten“

Einmal mehr stellte Bundeskanzler Sebastian Kurz sein offenkundig problematisches Rechtsstaatsverständnis unter Beweis. Nachdem der ÖVP-Chef in der Vorwoche die Kritik von Verfassungsrechtlern an den freiheitseinschränkenden Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung als „juristische Spitzfindigkeiten“ abgetran hat, gab Kurz am Dienstag noch tiefere Einblicke in sein Rechtsverständnis.

Für den Bundeskanzler ist nur wichtig, „dass wir schnell gehandelt haben und dass es (die Covid-19-Maßnahmen, Anm.) funktioniert“. Zudem meinte er, die Überprüfung, ob sie verfassungsmäßig waren oder nicht, werde wahrscheinlich zu einem Zeitpunkt stattfinden, wo viele dieser Maßnahmen nicht mehr in Kraft sind. Die Notwendigkeit zu schnellem Handeln kann und darf allerdings die Geltung der Verfassung nicht außer Kraft setzen.

Auch würde er „juristische Fragen in diesen Bereich auch nicht unbedingt überwerten“. Letzteres heißt, dass Kurz die Verfassungsmäßigkeit der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen ziemlich egal ist. Verfassungsmäßigkeit – und dazu zählt insbesondere die Achtung der Grundrechte – ist aber der Kern der Rechtsstaatlichkeit.

An den jüngsten Aussagen von Kurz, der auf den Spuren von Dollfuß zu wandeln scheint, gab es nicht nur Kritik vonseiten namhafter Juristen, sondern auch der frei Oppositionsparteien. Der freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl etwa warf dem Bundeskanzler einen „flapsigen Umgangston in Zusammenhang mit dem Rechtsstaat, der einer Demokratie unwürdig ist“, vor.

[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Bundesministerium für Finanzen Lizenz: CC BY 2.0]

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