Langjährige Haftstrafen für Antifa-Schläger

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Autor: B.T.  Bild: Wikipedia/Giftzwerg 88 Lizenz: CC BY-SA 3.0


Wegen Überfalls auf rechte Gewerkschafter fassten zwei Linksfaschisten fünfeinhalb bzw. viereinhalb Jahre Haft aus

Am Mittwoch fällte das Landgericht Stuttgart im sogenannten Wasen-Prozess ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil mit Signalwirkung. Es verurteilte zwei gewaltbereite Linksfaschisten –  Joel P. (20) und Diyar A. (25) – wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchten Totschlags und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall  zu Freiheitsstrafen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren. Der Prozess fand übrigens im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim statt, und der Richter bezeichnete die beiden Antifa-Schläger als „ideologisch verblendet“.

Die verurteilten Linksextremisten prügelten am 16. Mail 2020 drei Mitglieder der patriotischen Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, die gerade auf dem Weg zu einer „Querdenker“-Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen gegen die Corona-Maßnahmen waren, krankenhausreif. Eines der Opfer befand sich wochenlang im Koma, ein anderes ist seit dem Überfall auf einem Auge fast blind.

Auffällig ist, dass die Systemmedien die ideologische Motivation der Täter zu verharmlosen versuchen. So bezeichnet die „Stuttgarter Zeitung“ die linken Schläger als „Antifa-Aktivisten“, und der öffentlich-rechtliche Sender SWR spricht von „der linken Szene zugerechneten Männern“ bzw. von „jungen Linken“. Dass Antifa und Linksextremismus vor allem eines bedeutet, nämlich Gewalt gegen Andersdenkende, wollen die Lohnschreiber des Systems nicht zugeben.

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