VfGH lehnt Anträge ab
Der Verfassungsgerichtshof, Österreichs Höchstgericht, hat nun zwei Anträge mehrerer Shisha-Bar-Betreiber auf Ausnahme ihrer Beiseln vom Rauchverbot abgelehnt. Begründung: Eine Gleichbehandlung des Gesetzgebers „sämtlicher Gastronomie-Betriebe im Hinblick auf den Nichtraucherschutz“ sei gerechtfertigt.
Nun will aber kein Shisha-Bar-Besucher vom Gesetzgeber vor Rauch geschützt werden, er geht ja schließlich deswegen dort hin. Die Konsequenz: Bis zu 95 Prozent Umsatzeinbußen in Sisha-Bars. Mehr als die Hälfte dieser Lokalitäten wird bis Ende des Jahres zusperren müssen, schätzt ein Sprecher.
Die abstruse Ausführung des Höchstgerichts: Der gesetzgeberische Eingriff in die Grundrechte sei gerechtfertigt, da im „öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden und das Rauchverbot zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig ist.“
Erstens ist es nicht zum Gesundheitsschutz geeignet, weil jeder Raucher zu Hause weiterrauchen wird, was er ja Gott sei Dankt noch darf. Zweitens ist es auch nicht verhältnismäßig. Verhältnismäßig wäre – wie wir’s ja hatten – die Trennung in Raucher und Nichtraucher-Bereiche.
Damit kommt zur Weihnachtszeit eine riesige Kündigungswelle auf die Mitarbeiter dieser Beiseln zu. 1500 mussten schon abgemeldet werden, der Rest folgt später.
Durch das absolute Rauchverbot in der Gastronomie wurde mit Unterstützung der scheinbar wirtschaftsfreundlichen ÖVP ein Vernichtungsschlag gegen die heimische Gastwirtschaft durchgeführt. Sebastian Kurzens Vor-Anbiederung an die Grünen treibt dutzende entlassene Mitarbeiter an den Abgrund ihrer Existenz. Er hat nicht nur der heimischen Wirtschaft, er hat auch einem nicht unbeträchtlichen Teil der österreichischen Arbeiterschaft immensen Schaden zugefügt.
[Autor: A.L. Bild: www.wikipedia.org/BrokenSphere Lizenz: CC BY-SA 3.0]