Brüsseler Bürokratiemonster mit Pferdefuß: der Digital Fairness Act

Ein Kommentar von Elisabeth Dieringer, MdEP

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Der Digital Fairness Act (DFA) ist Bestandteil der sogenannten Internationalen Digitalstrategie für die Europäische Union. Mit dieser Strategie will die EU-Kommission offiziell „die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung einer digitalen Agenda, die sich auf die Sicherheit Europas und seiner Partner konzentriert,“ vorantreiben. Was ist also speziell vom DFA als angebliche Verbraucherschutzmaßnahme zu halten?

Mag. Elisabeth Dieringer (FPÖ) ist Abgeordnete zum Europäischen Parlament

Eigentlich mit höheren Zielen entwickelt, will man mit dem DFA manipulatives Benutzerschnittstellen-Design, süchtig machende digitale Produkte und unfaire Personalisierungspraktiken durch Datensammlungen seitens der Werbeindustrie verunmöglichen. Dabei soll der Schwerpunkt darauf liegen, gerade junge Nutzer von Online-Medien vor Pornographie und zweifelhaften Marketingpraktiken zu schützen. So weit so gut. Wer das Gebaren der EU und ihrer Funktionäre allerdings schon länger beobachtet, weiß, dass die ganze Geschichte entweder nicht zu Ende gedacht wurde oder dass sie einen beziehungsweise mehrere Haken hat – und beides ist beim DFA der Fall.

Simulation von Verbraucherschutz

Denn es stellt sich doch zum Beispiel wie immer die Frage, wer das eigentlich alles machen – und bezahlen – soll. Welche Kompetenzen sind in der EU-Bürokratie überhaupt vorhanden, um die geforderten anzupassenden Geschäftsmodelle, die zu korrigierenden Interface-Designs oder auch die zu vereinfachenden Nutzeroberflächen fachkundig zu kontrollieren? Wieder einmal wird die Latte hoch gelegt, doch mit dem DFA wird Verbraucherschutz lediglich simuliert. Denn der gigantische Bürokratieaufwand, der betrügerisch als „Vereinfachung für die betroffenen Unternehmen“ etikettiert wird, lässt am Ende nicht effektiv realisieren.

Der Digital Fairness Act als Trojanisches Pferd

Abgesehen davon kann man sich auch fragen, wo und wie eigentlich garantiert wird, dass die als Verbraucherschutz gemeinten Kontrollmaßnahmen nicht auch bald für politische Online-Portale gelten? Immerhin sollen auch unliebsame Influencer kontrolliert oder abgeschaltet werden. Dabei ist es interessant, wer sich vehement für den DFA ausspricht: Es sind die üblichen Verdächtigen des arrivierten Parteien-Kartells. Auch der Digital Service Act hat sich als digitale Zensurmaßnahme entpuppt, der eine Behördenkooperation zur Überwachung von grenzüberschreitenden Online-Diensten vorsieht und angeblich „Hass im Netz“ bekämpfen will.

Es zeigt sich, dass der Digital Fairness Act zumindest ein weiteres klares Beispiel für den anmaßenden Dirigismus der Brüsseler Bürokraten ist. Die historisch gewachsenen juristischen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und damit ihre Souveränität sollen am Ende der expandierenden Machtergreifung von Frau von der Leyen aufgelöst werden.

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