Ein Besuch – ein Rauswurf. Was klingt wie ein autoritärer Reflexstaat, ist Realität im demokratischen Deutschland. Ein Mitarbeiter eines Unternehmens aus dem Bereich der Behindertenhilfe verlor im vergangenen Jahr seinen Arbeitsplatz, weil er im Juli 2024 bei einer Lesung von Martin Sellner in Gladenbach anwesend war. Die Veranstaltung – von Protesten begleitet und polizeilich geschützt – galt vielen als Provokation. Für den Arbeitgeber jedoch offenbar als Grund zur fristlosen Entlassung.
Die Begründung: Störung des Betriebsfriedens. Das Arbeitsgericht Gießen aber teilte diese Sicht nicht. Nach einem ergebnislosen Gütetermin im Oktober 2024 kam es im Juni 2025 zu einem Vergleich. Das Ergebnis: Der Mann wird weiterbeschäftigt.
Martin Sellner reagierte mit klaren Worten: „Wenn schon der interessierte Besuch einer Lesung zur Kündigung führt, leben wir in keiner funktionierenden Demokratie mehr.“ Seine Einschätzung mag polarisieren – doch sie bringt einen wunden Punkt auf den Tisch: Was darf ein Bürger privat tun, ohne berufliche Konsequenzen zu riskieren?
Der Vorfall zeigt exemplarisch, wie politischer Druck und ideologische Empörung längst nicht mehr nur Debatten, sondern Existenzen bedrohen. Die Lesung – ein Vortrag über sein Buch Remigration – wurde im Vorfeld bereits von rund 2.500 Demonstranten massiv bekämpft. Ursprünglich in Marburg geplant, musste die Veranstaltung kurzfristig verlegt werden. Ein Polizeiaufgebot sicherte die Durchführung. All das hätte für einen unbeteiligten Zuhörer nicht zum Problem werden dürfen.
Doch der öffentliche Pranger funktioniert. Wer auch nur zuhört, ist verdächtig. Der Fall erinnert daran, wie schmal der Grat zwischen demokratischer Kultur und Gesinnungsdiktat geworden ist – besonders im öffentlichen und sozialen Bereich, wo „Betriebsfrieden“ zur Chiffre für politische Konformität verkommt.
Dass ein Arbeitsgericht hier ein Zeichen setzte, ist ein später, aber wichtiger Dämpfer gegen eine Entwicklung, die beunruhigt.
