Johanna Dohnal: Geburtenkontrolle mittels sozio-ökonomischer Kastration

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Elvis Presley. Südstaatler. Republikaner. Nixon-Unterstützer. Ob seines Vermögens, welches er mit seinem musikalischen Talent verdiente, konnte sich der „King“ ein exzentrisches Hobby leisten. Presley benutzte statt einer Fernbedienung eine Pistole. Glücklicherweise gab es damals weniger Fernsehsender. Und glücklicherweise gab es damals weniger linke Sendungen.

Man stelle sich den Munitionsverbrauch heutzutage vor. Ganz zu schweigen von der beständigen Flut an Lieferungen neuer Fernsehapparate.

Ähnlich ergeht es dem Otto-Normalverbraucher heute. Nur muss dieser auf die herkömmliche Methode des Um- bzw. des Ausschaltens zurückgreifen. In Ermangelung entsprechender finanzieller Reserven. Doch von Zeit zu Zeit lohnt sich ein Bruchteil des erzwungenen Obolus für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

In einer Zeitreise-Reportage über damals genannte Scheidungswaisen zu Beginn der 70er Jahre waren alleinerziehende Mütter alleine auf das Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein der Väter angewiesen. Gerichte verpflichteten Väter zu Zahlungen von 400 bis 1.000 Schilling. Bei einem Einkommen von 6.000 Schilling.

Wenn die Väter „untertauchten“, gab es keinerlei juristische Handhabe. Verzweifelte Mütter. In Stich gelassene Kinder. Niedrige Scheidungsraten. Hohe Geburtenraten. Niedrige Raten unehelicher Kinder.

Zeitreise in die Zukunft: Hohe Scheidungsraten. Niedrige Geburtenraten. Hohe Raten unehelicher Kinder. Zufriedene Mütter. Kinder ohne Kontakt zu ihren Vätern. Oder lediglich selten und streng reglementiert. Väter behandelt Verbrechern gleich.

Mütter, Jugendämter und Bezirksgerichte bilden eine Troika der vaterlosen Gesellschaft. Nicht ohne Zufall im Konnex zur vaterlandslosen Gesellschaft.

Vater muss das gemeinsame Heim verlassen. Er muss sich auf die Suche nach einer neuen Bleibe begeben, die er sich leisten kann. Ob er seine Kinder besuchen darf oder er sie abholen darf, hängt von einem Dschungel ab. Gespeist aus bösen Willen, Paragraphen, Vorleistungen, Willkür.

Oftmals sieht sich der Vater mit folgender Situation konfrontiert. Er muss mehr Unterhalt für die Kinder leisten und er darf sie seltener sehen.

Im Falle von Gehaltseinbußen kommt der so genannte Anspannungsgrundsatz zum Tragen. Seine Unterhaltsleistungen müssen dem theoretisch möglichen Einkommen entsprechen. Nicht dem tatsächlich erzielten Einkommen. Das theoretische Einkommen orientiert sich am vergangenen realen Einkommen. Dies bedeutet, dass man im Falle einer Trennung, einer darauffolgenden Kündigung bzw. Degradierung nach wie vor zu den höheren Zahlungen verpflichtet ist, die dem vergangenen höheren Einkommen entsprechen.

Ob man diese Zahlungen leistet oder nicht, hat keinerlei Einfluss auf die Möglichkeit, die Kinder besuchen zu dürfen oder nicht. Sie haben lediglich Einfluss darauf, ob der Exekutor kommt oder nicht.

Dies hat zur Folge, dass in einem westlichen Rechtsstaat Väter dazu verpflichtet werden können, 75 Prozent oder mehr ihres Einkommens zum Kindesunterhalt zu leisten. Ungeachtet des Mindestbedarfssatz. Ungeachtet der Besuchsmöglichkeiten der Kinder.

Väter, die ihrer Verantwortung sowie ihrer Pflicht gegenüber ihren Kindern nicht nachkommen, verdienen keinen Respekt und haben durch den Staat dazu verpflichtet zu werden.

Väter, die ihrer Verantwortung sowie ihrer Pflicht nachkommen bzw. nachkommen wollen, dürfen nicht davon abgehalten werden.

Als die Bewegung zur Gleichberechtigung begann, ging es darum, Unrecht zu verhindern bzw. Härten zu lindern. Mittlerweile hat eine Pervertierung stattgefunden, welche bereits weit über Rache für vergangenes Unrecht hinausgeht. Ungeachtet des Umstandes, dass Rache völlig widersinnig wäre.

Johanna Dohnal sollten posthum keine Preise für den Kampf zur Gleichberechtigung verliehen werden, sondern Auszeichnungen für effiziente Geburtenkontrolle. Leider ging die Frucht ihrer Bemühungen am falschen Kontinent auf…

[Autor: G.B. Bild: www.wikipedia.org/Werner Faymann Lizenz:  CC BY-SA 2.0]

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