ÖVP-Finanzminister Blümel höhlt Bankgeheimnis weiter aus

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Still und heimlich im Schatten der allgegenwärtigen Coronakrise

Der vormalige Philosophiestudent und nunmehrige Finanzminister Gernot Blümel muss sich wohl all jene Milliarden, die er im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“ (besser wäre: „Regierungs-Krise“) mit beiden Händen zum Fenster hinausgeworfen hatte, durch die Hintertür wieder hereinholen.

Und so trieb er im Hintergrund des alltäglichen Corona- und Grasser-Getöses still und heimlich eine sehr einschneidende und weitreichende Maßnahme voran, die nicht nur die Bürgerfreiheit, sondern auch den Wirtschaftsstandort Österreich massiv schädigen wird: Er höhlt das Bankgeheimnis noch weiter aus. Die Maßnahme wurde am Donnerstag still und heimlich im Nationalrat beschlossen.

Schon heute gibt es ein vor vier Jahren eingeführtes „Kontenregister“, worauf bestimmte Behörden und Gerichte nach richterlicher Genehmigung die Anlageinstrumente in den jeweiligen Bankinstituten einzelner Bürger und Unternehmen orten können. Nicht ersichtlich sind konkrete Kontobewegungen.

Doch damit ist jetzt Schluss. Durch die Blümel’sche Novelle können Wirtschaftsprüfer ohne Voranmeldung, ohne Begründung, ohne Anlass und ohne begründete Bedenken Einsicht in die Kontobewegungen von Unternehmen nehmen. „Die Prüfung hinterrücks mit einer Kontenregistereinsicht beginnen zu lassen, lässt jegliche auch verfassungsrechtlich geschützte persönliche Privat- und Berufssphäre außer Acht.“, echauffiert sich die Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Wenn dieses Gesetz durch eine sicherlich zu erwartende neuerliche Novelle auch auf Privatpersonen ausgedehnt werden sollte (synchron zur Abschaffung des Bargelds freilich) – willkommen in der gläsernen neuen Welt ohne Privatsphäre, ohne Selbstbestimmung, ohne Eigentum und ohne Bürgerfreiheit

[Autor: A.L. Bild: Wikipedia/Bundesministerium für Finanzen Lizenz: CC BY 2.0]

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