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Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt, in dem sie die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des ÖVP-Abgeordneten und Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl beantragt. Die Anklagebehörde wirft Gerstl vor, im Vorfeld der Wien-Wahl als Mitglied der Bezirkswahlbehörde das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben.
Die gegen Gerstl erhobenen Vorwürfe – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – haben es in sich: Im Vorfeld der Wien-Wahl am 27. April 2025 soll er verbotenerweise Wähler kontaktiert haben, die in seinem Heimatbezirk Penzing Unterstützungserklärungen für die Liste „Fair“ abgegeben hatten. An die Kontaktdaten soll er als Mitglied der Bezirkswahlbehörde gelangt sein. Laut Staatsanwaltschaft soll der ÖVP-Politiker außerdem fünf Personen kontaktiert und ihnen vorgeworfen haben, die Liste „Fair“ und nicht die ÖVP zu unterstützen. Zudem habe er Name und Daten zumindest einer dieser Personen an einen Parteikollegen weitergegeben, obwohl er gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen wäre.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker spricht von einem „unfassbaren Sittenbild. Dass der Verfassungssprecher der ÖVP die Verfassung mit Füßen tritt, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten“. Die Position als Mitglied einer Wahlbehörde dazu zu nutzen, um Bürger zu bedrängen und zu versuchen, ihre Unterstützungserklärung zu revidieren, ist für Hafenecker „ein absolutes No-Go“. Und Hafenecker weiter: „Das offenbart die Verachtung der ÖVP gegenüber demokratischen Spielregeln, sobald ihre Macht gefährdet ist. Das hat nichts mit Politik für die Bürger zu tun – das ist Machtmissbrauch in Reinkultur und erfordert einen sofortigen Rückzug nicht nur aus der Bezirkswahlbehörde, sondern auch insbesondere aus der Bundeswahlbehörde.“
